Ein Triumph des leistungsorientierten Wettbewerbs konnte am 3. März 2008 in Wien gefeiert werden: An diesem Tag entschied das Bundesvergabeamt in Österreich, dass der Architektenwettbewerb für den Wiener Hauptbahnhof inklusive 110 Meter hohem Turm und ÖBB-Konzernzentrale öffentlich ausgeschrieben werden muss. Der eingeladene Wettbewerb, den die ÖBB Immobilienmanagement für acht Büros ausgeschrieben hatte (BauNetz-Meldung vom 11. Oktober 2007), ist damit gescheitert, da dieser eine EU-weite Ausschreibung nicht ersetze, so das Amt. Eine Arbeitsgemeinschaft aus 50 Architekten sowie das norwegische Büro Snøhetta (Oslo) als Einzelkläger hatten gegen das Verfahren Klage eingereicht (BauNetz-Meldung vom 18. Januar 2008).
Der zuständige Senat qualifizierte die Vorgehensweise der ausschreibenden ÖBB Immobilienmanagement als rechtswidrig. Diese sowie die Stadt Wien hatten den geladenen Wettbewerb – auf der Grundlage des Masterplans einer Arbeitsgemeinschaft der Architekten Theo Hotz und Ernst Hoffmann sowie Albert Wimmer – damit gerechtfertigt, dass die ÖBB Immobilienmanagement privatwirtschaftlich agiere, obgleich der von ihr verwaltete Grundbesitz den ÖBB gehöre, die in Staatsbesitz sind. Die drei betroffenen Bauprojekte würden zudem nicht aus dem ÖBB-Rahmenplan finanziert.
Die Anwälte von Snøhetta sehen in dem Urteil weitere – positive – Konsequenzen für das Wettbewerbswesen: Mit dem Urteil sei deutlich geworden, dass sich öffentliche Auftraggeber ihrer Pflichten prinzipiell nicht durch Gründung von Tochtergesellschaften entziehen könnten.
Durch die Entscheidung wird sich die Fertigstellung des Wiener Hauptbahnhofs um voraussichtlich acht Monate verzögern, d.h. er wird wohl erst 2012 statt wie geplant 2011 eröffnet werden können.
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und | 07.03.2008 14:21 Uhrdies
sollten in deutschland auch die Kammern ab und zu mal machen, für was gibts die denn sonst !
aber da die kammerchefs meistens die inhaber der grossen bueros sind die immer mitmachen dürfen tun dies halt auch nicht...schade