Am 21. November 2003 wurde in Ebersbach an der Fils der beschränkt offene Realisierungswettbewerb „Rathauserweiterung“ entschieden. Die Jury unter Vorsitz von Jörg Aldinger wählte aus 36 abgegebenen Arbeiten den Entwurf des Stuttgarter Büros Harris + Kurrle als Sieger aus. Aufgabe war es, „das vorhandene Rathaus zu sanieren und auf der nördlich angrenzenden Fläche einen Erweiterungsbau zu erstellen sowie das gesamte Umfeld unter Berücksichtigung der Verkehrsströme neu zu gestalten” (Auslobungstext). Die städischen Ämter der 16.000 Einwohner großen Stadt sind zur Zeit auf mehrere Gebäude verteilt und sollen zentral zusammengefasst werden.
Die Jury vergab im Einzelnen folgene Preise:
- 1. Preis (12.500 Euro) - Harris + Kurrle (Stuttgart)
- 2. Preis (10.000 Euro) - Glück + Partner (Stuttgart)
- 3. Preis (7.500 Euro) - Otto + Hüfftlein Otto (Stuttgart)
Ankäufe (je 2.000 Euro):
- Hans-Joachim Phillip (Stuttgart)
- Lederer, Ragnarsdottier, Oei (Stuttgart)
- Bertsch, Friedrich, Kalcher und Partner (Stuttgart)
- Frank + Schulz (Herrenberg)
- Reichl, Sassenscheidt und Partner (Stuttgart)
Harris + Kurrle schlagen vor, das denkmalgeschützte Rathaus um einen dreigeschossigen Bau zu erweitern. Durch tiefe Einschnitte und Fugen in dem kubischen Baukörper erreichen die Architekten eine differenzierte und kleinteilige Struktur, die auf die Umgebung eingeht. Das Rathaus wird als Kopf dieses neuen Ensembles verstanden und durch einen gläseren Steg mit dem Neubau verbunden. Durch das Heranrücken des Neubaus an die Büchenbronner Staße entsteht auf der Westseite ein neuer städtischer Platz. Zu diesem Rathausvorplatz orientieren sich alle öffentlichen Funktionen: Der Eingang des Altbaus, das Foyer des Neubaus sowie der Sitzungsaal mit großem Fenster zur Stadt. Im Inneren gruppieren die Architekten die Baumasse des Neubaus um ein glasgedecktes, dreigechossiges Foyer.
Das Preisgericht empfand das einfache städtebauliche Konzept des Siegerentwurfs als überzeugend. Mit einem gut gegliederten Baukörper werde das gesamte Quartier bei hoher Verträglichkeit zwischen Alt- und Neubauten neu geordnet, heißt es in der Begründung. Das nahe Heranrücken des Erweiterungsbaues an die Büchenbronner Straße schaffe an dieser Stelle die gewünschte städtebauliche Enge und forme damit einen attraktiven Eingangsplatz zwischen bestehendem und neuem Rathaus. Die verbleibenden Freiräume im Norden und Osten seien gut dimensioniert und nutzbar.