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05.11.2007

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Innenstadt Flörsheim

Wettbewerb entschieden


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Mit der Jurysitzung am 26. Oktober 2007 wurde der Wettbewerb „Innenstadtgestaltung Flörsheim“ entschieden. Gegenstand des „begrenzt offenen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs mit hochbaulichem Ideenteil“ war die „Erarbeitung einer Bebauungsmöglichkeit“ für einen zentralen Bereich in der Innenstadt von Flörsheim/Main in Hessen. Dort sollen unter anderem „hochwertiges Wohnen unter besonderer Berücksichtigung altengerechten Wohnens“, eine Rathauserweiterung sowie Einrichtungen für Handel, Dienstleistung und Gastronomie entstehen. Eine Jury unter Vorsitz von Benita von Perbandt kürte folgende Preisträger:

  • 1. Preis (10.500 Euro): Thorsten Becker, Henrike Specht/BS+ städtebau und architektur, Frankfurt, mit Thomas Dittmann, Landschaftsarchitekt

  • 2. Preis (8.000 Euro): Schaller/Theodor Architekten, Köln

  • 2. Preis (8.000 Euro): Jochem Jourdan, Bernhard Müller, Freie Architekten und Stadtplaner, Frankfurt am Main

  • 3. Preis (6.000 Euro): Stadtplan Skoupil und Sinning Architekten, Darmstadt

  • sowie drei Ankäufe à 2.000 Euro
Die Architekten des 1. Preises erläutern ihren Entwurf: „Drei Wohnhöfe und der Erweiterungsbau des Rathauses gruppieren sich um eine zentrale, durchgängig gestaltete Raumfolge in Richtung der Achse Altstadt-Rathaus-Bahnhof.
Großzügige Öffnungen erschließen das Rathausquartier von außen aus allen Richtungen.
Die Rathauspromenade mündet in der Mitte des Quartiers in den Rathausplatz. Dieser dient als Inszenierungsrahmen für die alte Rathausvilla. Durch seine Gestaltung ist der Platz vielfältig für Märkte, Feiern und öffentliche Anlässe nutzbar.
Der Solitärcharakter der Rathausvilla wird betont, sie steht frei im Raum, kommt fortan optimal Geltung und soll auch nicht durch einen Anbau gestört werden.
Das Gebäude für die Rathauserweiterung wird in unmittelbarer Nähe zum Rathaus und zum Gemeindehaus platziert.
Im südlichen Teil des Quartiers entsteht mit dem Kapellenplatz ein weiterer Platz.
In der Regel sollen die Erdgeschosse einen öffentlichen Charakter aufweisen und Läden, Gastronomie, Serviceeinrichtungen, Dienstleistungen oder Gemeinschaftsräume aufnehmen. Die beiden Obergeschosse bleiben dem Wohnen vorbehalten.
Die Bebauung hat eine klassische Dachlandschaft aus Satteldächern und fügt sich harmonisch in das Ortsbild ein.“


 
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