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20.06.2023
Änderung der Vergabeverordnung
Verbände befürchten Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung für eine Änderung der Vergabeverordnung zugestimmt. Diese wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Vergabe von Planungsleistungen haben. So formuliert es die Bundesarchitektenkammer BAK in einer Presseerklärung, die sie gemeinsam mit 17 Kammern und Verbänden der planenden Berufe herausgegeben hat.
In der Erklärung ist von einer „Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland“ die Rede. Die Änderung werde voraussichtlich dazu führen, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach EU-Recht vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber würden, so die Erklärung, hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein. Die Verfahren würden sowohl für die Auftraggeber- wie auch für die Auftragnehmerseite erheblich mehr Zeit beanspruchen. Man befürchte daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen werde.
„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden“, meint BAK-Präsidentin Andrea Gebhard. „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“
Auch Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer BIngK, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und dringend benötigte Bauprojekte in Deutschland: „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt.“
Der geplanten Änderung der Vergabeverordnung VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerverbände hatten gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte und geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der Abstimmung am Freitag im Bundesrat in der Minderheit. (fm)
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Foto von Romain Dancre via Unsplash