Wenn Architekt und Bauherr streiten, freut sich der Landschaftsarchitekt. Der wird dann nämlich mit der Zwischennutzungsplanung – sprich: -begrünung – beauftragt, um der Leere des Bauplatzes den „Horror“ vor derselben zu nehmen und die Fläche für die Zeit bis zur endgültigen Planfindung zu gestalten. So – oder ähnlich – geschehen am Berliner Schlossplatz, und nun ebenfalls am Hamburger Domplatz. Und absolut keine schlechte Idee, wie wir finden.
Für die „temporäre Neugestaltung“ des Domplatzes in Hamburg wurde am 31. Januar 2008 der Spatenstich gesetzt; er wird nach Plänen der Landschaftsarchitekten Breimann & Bruun umgebaut, nachdem der Entwurf der Architekten Auer + Weber (München) für den vom „Domkristall“ (Hamburger Abendblatt) zum „Stahlskelett“ (Altkanzler Helmut Schmidt) herabgewürdigten Bibliotheksneubau an gleicher Stelle kurzerhand gestrichen wurde (BauNetz-Meldung vom 20.12.2006 zum endgültigen Aus, BauNetz-Meldungvom 12.12.2006 zum vorläufigen Aus und BauNetz-Meldung vom 2.12.205 zum Wettbewerbsergebnis).
Als Zwischenspiel werden nun skulpturale, bis zu drei Meter hohe Wälle entstehen, deren Außenflächen mit Stahl verkleidet sind. Sie sind innen begehbar und ermöglichen von ihren Hochpunkten einen Überblick über den Domplatz. Die Wälle nehmen die ehemalige Kontur der Domburg auf und fassen einen grünen Rasenplatz ein, auf dem ein Raster von weißen Bänken – bzw. zwei mal zwei Meter großen Liegen – die Standorte der früheren Säulen des Doms abbildet. Hinzu kommen Bäume, die die Kanten des Platzes subtil betonen.
Es werden 39 Leuchtbänke in der Rasenfläche und drei auf der Fläche der derzeitigen Buceriusstraße entstehen. Die Bäume auf der Verkehrsinsel zwischen Speersort und Domstraße bleiben erhalten.
Die Fertigstellung ist für Herbst 2008 geplant. Die Gesamtkosten für die Umgestaltung belaufen sich auf rund 1,27 Millionen Euro.
...geben nicht die Meinung der Redaktion wieder, sondern ausschließlich die ihrer jeweiligen Verfasserinnen und Verfasser.
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STEFAN A. SCHUMER | 14.02.2008 22:57 UhrPOLITIK
Das edelste Recht des Menschen ist der Verzicht -
dieser wäre hier angebracht!