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22.10.2019

Berlin und der Mietendeckel

Senat beschließt umstrittenen Gesetzentwurf


Für die einen ist er eine historische Chance, für die anderen verfassungswidrig: Heute hat der Berliner Senat nach monatelanger Diskussion über bezahlbare Mieten den umstrittenen Gesetzentwurf zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, kurz Mietendeckel, beschlossen. Die rot-rot-grüne Landesregierung setzte damit einen Kompromiss um, den die Berliner Regierungsparteien vergangenen Freitag ausgearbeitet hatten. Darin geht es um folgende Eckpunkte:

Der Mietendeckel soll für Wohnungen gelten, die vor 2014 in der Hauptstadt gebaut wurden. Die Mieten in Berlin werden für fünf Jahre eingefroren. Ab 2022 dürfen Vermieter jährlich 1,3 Prozent als Inflationsausgleich auf die Miete aufzuschlagen. Eine Tabelle regelt abhängig von Baujahr und Ausstattung der Wohnung die Mietobergrenzen. Die maximale Obergrenze liegt bei 3,92 Euro pro Quadratmeter für eine Wohnung mit Baujahr bis 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad und bei 9,80 Euro kalt je Quadratmeter für Wohnungen mit Sammelheizung und Bad, die zwischen 2003 und 2013 gebaut wurden. Es gibt Zu- und Abschläge für einfache (minus 28 Cent/Quadratmeter), mittlere (minus 9 Cent/Quadratmeter) und gute (plus 74 Cent/Quadratmeter) Lagen.

Bestandsmieten dürfen in Zukunft um nicht mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Andernfalls sollen Mieter eine Absenkung auf diese Schwelle fordern können. Modernisierungen für mehr Barrierefreiheit oder Klimaschutz dürfen bis maximal einen Euro pro Quadratmeter umgelegt werden können. Für höhere Kosten soll es Förderprogramme geben. Bei wirtschaftlichen Härtefällen der Vermieter*innen sollen Mieterhöhungen genehmigt werden, wenn das zur Vermeidung der Substanzgefährdung und von Verlusten zwingend erforderlich ist.  Verantwortlich für das Personal, das für die Umsetzung gebraucht wird, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Koalition schätzt, so heißt es im Berliner Tagesspiegel, dass 50 zusätzliche Mitarbeiter in den Bezirken und 200 in den Hauptverwaltungen nötig seien, um den Mietendeckel umzusetzen.

Der Mietendeckel wäre einmalig in Deutschland. Was der Berliner Mieterverein als Maßnahme lobt, „die die Mietexzesse der letzten Jahre zumindest teilweise repariert und vor weiteren unzumutbaren Mietsteigerungen schützen wird“ wird von Seiten der Opposition und der Immobilienwirtschaft scharf kritisiert. Der Mietendeckel greife stark in die Eigentumsrechte ein, stehe im eklatanten Widerspruch zum Grundgesetz, zerstöre den Berliner Wohnungsmarkt, verhindere Investitionen in Bestand, Klimaschutz und Barrierefreiheit und werde den Wohnungsmangel weiter verschlimmern, so die Argumente.

Das Gesetz zum Mietendeckel soll bis Anfang 2020 vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten. (fm)


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