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28.07.2011
Lex Eigennutz
Schleswig-Holstein schafft den Denkmalschutz ab
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Moehre | 01.08.2011 08:01 UhrDer Denkmalschutz hat versagt !
Ich stimme Herrn Mück in Teilen zu.
Der Denkmalschutz ins Schleswig-Holstein klammert sich an jeden (Denkmal-) Strohhalm. Vielleicht muss er das auch, weil wir so wenig davon haben. Ein ausschließlich wirtschaftliche Betrachtung ist aber der falsche Weg. Es sollte eine umfassende Betrachtung geben. Derzeit beschränkt sich diese Betrachtung ausschließlich auf den Sachbearbeiter, von deren Qualität ich nicht überzeugt bin. Bei jedem Projekt wird bereits jetzt der Obere Denkmalschutz hinzugezogen.
Der Schutz des ein oder anderen Bauwerks in Kiel ist fraglich. Wiederum stehen Gebäude, die für herausragende Architektur stehen nicht unter Schutz.
Den Denkmalschutz allein den Architekten zu überlassen ist verkehrt. Dazu müssen Architekten (auch oftmals aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten) den Wünschen des Bauherrn folgen.
Drei zeitnahe Beispiele aus meiner Arbeit als Architekt in Kiel:
Beispiel 1:
An einem Stadtbildprägenden Ort in Kiel soll ein Wohnblock energetisch saniert werden. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Für die Dämmung der Fassade muss ein Bauantrag gestellt werden. Klar, wird aus wirtschaftlicher Sicht ein WDVS favorisiert. Der Architekt verliert seinen Kampf beim Bauhhern für einen Rotstein durch die doppelten Investitionskosten.
Nach Fertigstellung beklagt sich der Denkmalschutz beim Architekten, wie man so etwas machen könne. Was soll der Architekt denn machen? Den Auftrag kündigen?
Wozu stellt der Architekt einen Bauantrag?
Der Denkmalschutz hat keine negative Stellungnahme abgegeben.
Wenn dem Denkmalschutz wirklich was am Gebäude liegt, warum hilft er dem Architekten nicht? Wo sind schlagkräftige Argumente? Vielleicht sogar Auflagen für die Genehmigung?
Sich nachträglich beklagen hilft dem Architekten jedenfalls nicht!
Beispiel 2:
Nehme man die Fußgängerzone in Kiel. Hilft es der Innenstadt, dass Teile der Fußgängerzone (Holstenstraße) unter Denkmalschutz stehen?
NEIN! Ganz im Gegenteil. Der Denkmalschutz behindert Investoren in bestehende Immobilien zu investieren um den Einzelhandel zu beleben. Die bestehende Immobilie ist nicht wirtschaftlich betreibbar. Wo läuft das hin? Der Investor für das neue Karstadtgebäude kauft den Mieter aus seinem Mietvertrag und die geschütze Immobilie steht leer.
Die Innenstadt stirbt, weil Umsätze und Kunden wegbleiben.
Ich als Kieler, gehe nicht mehr in die Holstenstraße. Da gibt's an anderen Ecken in Kiel mehr Aufenthaltsqualität. Die sog. Rathauspassage ist dafür auch keine Lösung. Sie verstärkt das Abwandern der Kunden erher noch.
Beispiel 3: Alter Markt in Kiel.
Das Fehlen des Karstadtgebäudes kann ich nur begrüßen. Der freie Platz vor der Nikolai-Kirche tut vor allem der Kirche gut. Und was macht der Denkmalschutz? Er versucht die grauenhaften Pavillons, die die Kirche nahezu erdrücken unter Denkmalschutz zu stellen! SUPER!
Wo sind die Denkmalschützer, die auch Stadtplanerisch denken?
Der Denkmalschutz in Kiel verliert leider zunehmens den Gesamtgedanken aus den Augen. Es sollte im Denkmalschutz nicht nur um den reinen Objekt- und Umfeldschutz gehen. Eine städtebauliche Gesamtbetrachtung wäre sinnvoll.
Ich habe letzten Sommer mehrere Wochen in Dresden gearbeitet. Ich war schockiert! In Schleswig-Holstein wären wir froh, wenn wir solche Immobilien hätten! In Dresden stehen sie einfach leer und werden sich selbst überlassen. Irgendwann ist der Erhalt nicht mehr bezahlbar. Dann ist das Gebäude aufeinmal abbruchreif aus Sicherheitsgründen und dann?
Was macht der Denkmalschutz? Er versagt.
Das Ziel, das Gebäude zu erhalten wurde nicht erreicht.
Nachdenkliche Grüße aus Kiel
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baudi | 29.07.2011 12:12 UhrProtest hilft
Auch hier in Sachsen gab es einen ähnlich skandalösen Gesetzentwurf von CDU + FDP,
der liegt aber vorerst (?) auf Eis. öffentlicher Protest scheint also -manchmal- zu wirken.
@Hein Mück: Ich glaube Ihnen nicht, das widerspricht meinen Erfahrungen (auch als Eigentümer!) völlig. Sicher gibt es unter den Denkmalschützern auch profilierungswillige Dummköpfe, aber das sind -wie überall- nur sehr wenige Einzelfälle.
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Hurz | 29.07.2011 11:09 UhrJa, abschaffen!
... wer schon einmal mit der Landesdenkmalpflege in SH zu tun hatte, kann nur hoffen, dass diese nicht mehr von oben herab mit selbstherrlicher Arroganz agieren kann. Es ist kosequent und richtig, dass die FDP hier entbürokratisieren will!
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captain ahab | 29.07.2011 08:58 Uhrfdp in den müll
die fdp sollte man abschaffen, diese reine klientellobby, da sie ja den status als poitische partei ohehin schon lange nich mehr tragen darf, der bda, alle architektenkammern, sowie alle demokratischen organisationen und parteien sind hiermit aufgerufen zu protesieren, es ist mal wieder so weit: die freie (entfesselte) wirtschaft macht sich (weitestgehend unbemerkt) über den öffentlichen raum und das kulturelle leben her... (ja die heuschrecken fliegen wieder)...
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Nein! | 28.07.2011 23:59 UhrDenkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein
Es ist nicht zu fassen, was die FDP hier ohne jeglichen Protest aus der Architektenschaft anrichten kann. Das ist beschämend für unseren Berufsstand. Bisher gibt es nur diesen offenen Brief von Seiten der Kunsthistoriker. Weder der BDA noch die Bundesarchitektenkammer reagieren hier. Egal wie man als Architekt zur Denkmalpflege steht-so wird dem Verlust jeglicher Baukultur der Weg bereitet!
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Hein Mück | 28.07.2011 17:06 UhrAls Architekt
im besagten Bundesland begüße ich das neue Gesetz. Denn damit hat es bald ein Ende mit den zum Teil abstrusen Bevormundungen der zum Teil selbsternannten sogenannten Denkmalschützer, die damit ihr Dasein rechtfertigen und sich wichtig machen wollen. Die Verbürokratisierung aller Lebensbereiche, insbesondere auch des Bauens, muß dringend zurückgefahren werden.
So erfährt man bei der Einreichung eines Bauantrages keine wohlwollende Hilfestellung, sondern in aller Regel man wird mit einer Ablehnungsgeilheit, aus welchen Gründen auch immer, konfrontiert.
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bitte wieder ändern !!! | 11.02.2012 09:11 Uhräusserst bedenklich
Vielen Dank Frau Mazzoni für ihren qualifizierten Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 23. Juli und für diese Fassung auf dem Fachportal BauNetz.
Dem kann ich mich nur anschließen und in diesem Sinne weiter Bedenken melden:
Es gibt den treffenden Gedanken:
`Nur wer weiß, wo er herkommt, weiß auch, wo es hingeht. ´ ( weiß jemand, von wem dieses Zitat ist ?) . Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig - Holstein ( armes Schleswig-Holstein!) ist ein äußerst bedenklicher Schritt des zur Zeit stattfindenden Wandels von Grundwerten in unserer Gesellschaft.
Wenn ich nicht achtsam und sensibel mit dem Kulturgut und Denkmalen umgehe, werden meine Kinder dies auch nicht mit mir als Mensch machen. Wenn wir uns anmaßen verantwortungslos mit dem Erbe unserer Vergangenheit umzugehen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn unsere Kinder haltlos und entwurzelt aufwachsen und irgendwann einmal mit der gleichen sorg-und verantwortungslosigkeit die Elterngeneration behandeln.
Leider gibt es nicht nur bei den Eigentümern von Denkmalen sondern auch in meinem Berufsstand der Architekten solche, die diese Verantwortung entweder nicht erkennen ( erkennen wollen) nicht achten und für deren Erhalt nichts tun möchten, den unsensiblen Umgang bevorzugen, oder erst einmal die Hand aufhalten, ehe sie nur einen Gedanken daran verschwenden, wie eine denkmalgerechte Sanierung aussehen könnte .
Wenn diese wichtige Aufgabe nicht mehr von qualifizierten Denkmalpflegern der Oberen Denkmalbehörde begleitet und geleitet werden soll, dann ist es eine logische Folge, dass den teils willkürlichen, teils schikanösen, unqualifizierten Sachbearbeitern von Baubehörden alle Schranken und Türen geöffnet werden.
Damit ist leider ein großer Schritt in eine äußest bedenkliche Richtung des Wandels von Grundwerten getan und das zuerst in Schleswig Holstein. Wie gut, dass dies hier in Berlin noch nicht greift und hoffentlich auch nicht greifen wird.
Es wäre schön, wenn auch Schleswig-Holstein sich auf seine (Denkmal-) Werte rückbesinnen könnte und würde !?