Stephan Braunfels ist mit seiner Klage gegen das erneute Ausschreibungsverfahren für ein neues Zentraldepot der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gescheitert. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa am 17. Mai 2005.
„Wenn alles gut geht, kann im nächsten Jahr am Albertinum gebaut werden“, sagte Generaldirektor Martin Roth.
Die Vergabekammer Sachsen wies die Klage des Münchner Architekten ab. Braunfels habe eine zweiwöchige Einspruchsfrist und könne das Oberverwaltungsgericht anrufen.
In dem Architektenwettbewerb hatte die Jury im September 2004 den Entwurf des Berliner Büros Staab Architekten zur Realisierung des 15,5 Millionen Euro-Baus ausgewählt. An der Ausschreibung hatten sich weltweit 92 Architekten, darunter auch Braunfels, beteiligt. Im Dezember 2004 hatte die Vergabekammer einem ersten Einspruch von Braunfels stattgegeben, da sie dessen Rechte verletzt sah (BauNetz-Meldung vom 17. 12. 2004). Das Verfahren wurde unter den Teilnehmern erneut ausgeschrieben. Die Jury erteilte im April 2005 erneut dem Staab-Entwurf den Zuschlag, Braunfels erlangte den 2. Preis - und klagte wieder.
Das Kunstdepot ist nötig, weil die Aufbewahrungsräume mehrerer Dresdner Museen beim Hochwasser im August 2002 überflutet wurden und eine sichere Lagerung unschätzbarer Kunst- und Kulturgüter an diesen Standorten unmöglich erscheint.