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07.07.2009
Thron oder Schemel?
Rüge und Ausstellung zum Berliner Schloss
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matthias | 10.07.2009 19:26 Uhrverfahrensfehler?
über sinn und unsinn von zulassungsbeschränkungen bei wettbewerben kann man sicher verschiedener meinung sein.
wenn aber regeln aufgestellt werden, so müssen diese im interesse der gleichberechtigung aller dann auch eingehalten werden. das bundesbauministerium sollte im interesse des projekts, das durch den ganzen bisherigen ablauf schon genug beschädigt ist, schnellstmöglich stellung beziehen. wenn alles in ordnung ist muss stella der rücken gestärkt werden, wenn der im raum stehende vorwurf aber zutrifft, kann es nur eine entscheidung geben, nämlich ihm den auftrag zu entziehen.
ob dann mit den anderen preisträgern verhandelt werden könnte oder der wettbewerb dann komplett hinfällig wäre, müsste rechtlich geprüft werden.
ich halte das ganze projekt jedenfalls für so absonderlich, dass mir ein ende mit schrecken lieber wäre als schrecken ohne ende.
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exfreiberufler | 10.07.2009 03:02 Uhrwettbewerbsverfahren
zur zeit realisiere ich einen fuer ein namhaftes büro gewonnenen wbw. nie im leben hätte ich diese möglichkeit unter eigenem namen bekommen, weder an jenem wbw teilzunehmen noch ihn umzusetzen.
kohlhoff soll fuer sein recht eintreten. das ist völlig in ordnung.
aber die bundesbaudirektion soll endlich mit einem freien wbw system allen und somit auch den besten (wie anscheinend stella in diesem fall) die möglichkeit geben, ihre ideen zu präsentieren und zu realisieren.
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solong | 09.07.2009 08:00 UhrT.Kölschbach - und die dummen sind wieder die ehrlichen
die rüge von herrn kollhoff ist mutig und richtig !! es kann nicht richtig und fair sein wenn die meisten architekten infolge mangelnder bürogröße ausgeschlossen werden und derjeniger der sich wie auch immer schlicht darüber hinweg setzt siegt ... oder pflichten sie dem bei was mir letzlich mal ein alternder geschäftsmann aus der provinz sagte " gesetzte sind nur für die, die kein geld haben" ??? - die dummen sind dann wieder die ehrlichen - wo bleict die ethik wenn wir nicht dafür kämpfen ?? auch wenn ich die architekturauffassung des kollegen kollhoff nicht teile ... absoluten respect an ihn !!!
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T. Kölschbach | 08.07.2009 16:32 UhrBürokratie
Gestaltung hin, Formalien her. Hat Herr Kollhoff mometan eine Flaute oder warum zettelt er solchen abartigen Bürokratenauflauf an. Bevor er rügt, sollte er lieber das Ergebnis akzeptieren. Entscheidend ist der Hirnschmalz den jeder Wettbewerbsteilnehmer eingesetzt hat. Und der scheint bei Herrn Kollhoff nicht ausreichend gewesen zu sein.
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Jörg Kempf | 08.07.2009 15:40 Uhr@hinz
Herr Kollhoff hat Herrn Stella nicht verklagt, noch plant er solches. Kollhoff hat das Bundesbauministerium lediglich formal gerügt, was dieses nun zu einer offiziellen Stellungnahme zwingen dürfte, welche dann wieder u.U. Grundlage für eine Klage solcher Bewerber sein mag, die wegen ähnlicher Unzulänglichkeiten vorher ausgesondert wurden und keine Chance bekamen, ihre Lösungen zu präsentieren. Ich meine: Gleiches Recht für alle. Wenn Stella hier absichtlich oder versehentlich mit gezinkten Karten gespielt hat, dann sollte man das nicht einfach nonchalant übergehen. Dann wäre sein 1. Preis unfair und auch unrecht. Ganz egal, ob man bei einer x-beliebigen Kita vielleicht sonst schon mal ein Auge zudrückt. Man kann nicht einerseits immer wieder die Besonderheit und "Würde" der Bauaufgabe betonen und gleichzeitig mit solch entscheidenden Details lax umgehen. Das riecht irgendwie nach Vetternwirtschaft und Einflussnahme. Auf so einen Makel würde ich das Projekt nicht gründen wollen. Und ganz ehrlich: Mein Bedauern hält sich wahrlich in Grenzen, da ich - von den Fassaden mal ganz abgesehen - Vieles an Stellas Entwurf zu kritisieren habe. Ich sage deshalb: Chance nutzen und neu nachdenken.
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hinz | 08.07.2009 08:48 Uhrchance vergeben
Es ist schade, dass hier ein guter Entwurf über die Vergaberechtlichen Vorgänge demontiert wird.
Leider ist es aber für eine Rüge nach Ablauf der Informationsfrist und Vertragsabschluss zu spät. Nach dem Vertragsschluss würde es nur noch ein Weg über ein Zivilrechtliches Verfahren geben - nicht aber ein Verwaltungsrechtliches.
Alles was mit der Beschwerde ereichen wird, ist eine weitere Verkomplizierung unseres Vergaberechts - diesmal für die Büros (in Zukunft muss dann jedes kleine Büro sich für die Wettbewerbe einen Gewerberegisterauszug holen, statt Eigenerklärung). Vielen Dank Herr Stella.
Verklagen sollte nicht Herr Kollhoff Herrn Stella, wenn es schon eine Klage gibt, dann von Seiten des Staates gegen Herrn Stella - wegen Urkundenfälschung bei der Eigenerklärung. WO aber noch zu klären wäre inwieweit das BBR für eine Prüfung dieser zuständig ist.
Schade ist es wirklich um einen guten Entwurf, wenn man denn keinen anderen Weg findet sich einig zu werden.
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Kinschel | 07.07.2009 23:14 UhrVerfahrensfehler
Hoffentlich führt das zu einem Überdenken der Gesamtsituation für die neue Mitte Berlins.
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seltsam | 07.07.2009 16:49 Uhrhauptstadt
in jedem kleinen wettbewerb wird auf verfahrensfehler geachtet und diese mit recht verfolgt und entsprechend "bespraft" .nicht das ich für kollhoffs kitschzeug wäre aber der traut sich wenigstens das in diesem fall schon verdreckte nest zu beschmutzen.
hoffentlich wird gekehrt....
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ulf | 07.07.2009 16:21 Uhraufregung für nichts
was eine aufregung um einghaltene formalien oder nicht. am ergebnis kann dies schon wegen der politisch substantiell prekären lage nichts mehr ändern. schade.
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Andreas | 14.07.2009 12:40 UhrKonsequenzen
Wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe. Natürlich wäre es im Sinne der Verfahrenskultur fatal, wenn sich hier einer mit falschen Eigenerklärungen durchmogelt. Und natürlich kann man sich über eine Bundesbehörde ärgern, die so schlampert mit den von ihr selbst erdachten Verfahrensbedingungen umgeht. Und doch ist schon die Rüge fatal, und ein Gang zur Vergabekammer wäre eine Katastrophe. Denn was wäre die Konsequenz des vermeintlichen Erfolgs? Neben der Aberkennung des Preises und des Auftrags (da freuen sich noch alle, die es immer schon gewusst haben, ohne dass deswegen eine bessere Lösung in Sicht wäre, denn der Sonderpreis DARF vergaberechtlich gar nicht realisiert werden) wird uns womöglich höchstrichterlich bestätigt, dass die Erbsenzählerei (Computerarbeitsplätze, Mitarbeiter, Umsätze...) nicht nur zulässig sondern womöglich sogar zwingend erforderlich ist. Und den Auslobern wird der letzte Spielraum genommen, vielleicht auch mal mit wenigen, sinnvollen Kriterien auszuwählen und diese großzügig auszulegen. Das anschließende Jammern über diese neuerliche Verschärfung des Wettbewerbszugangs möchte ich mir gar nicht vorstellen, es käme aber wahrscheinlich von all denen, die hier gerade frohlocken. Dass Herr Kollhoff mit dieser Konsequenz gut leben könnte, glaube ich gerne, er haut damit aber 95 % seines Berufsstands in die Pfanne.