- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
23.01.2023
Genehmigungspflicht für Abrisse
Rechtsgutachten bestätigt Forderung der Deutschen Umwelthilfe
10
Anton Schedlbauer | 27.01.2023 13:15 UhrErhaltenswürdig, aber nicht denkmalwürdig - Abbruchreif, aber sanierbar
Erhaltenswürdig, aber nicht denkmalwürdig (Bild 3), so ein Unsinn muss jemandem erst mal einfallen. Aber will man wirklich Architektur auf die Ökobilanz reduzieren?
Das wird so nicht gehen. Wo erscheinen in der Ökobilanz der Betrieb und der technische Unterhalt der Gebäude? Was ist mit den Nutzergewohnheiten? Und, und, und.
Wird es dann heißen: Abbruchreif, aber sanierbar?
Das ganze Thema ist doch wesentlich komplexer. Wenn eine Abrissgenehmigung erforderlich ist, dann bitte unter Einschaltung von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern mit Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde. Nur ist das ganze auch praktisch umsetzbar, wohl kaum.
Wobei naiv ist anzunehmen, dass die großen Immobilienfirmen keine Wege finden, eine Abrissgenehmigung zu erwirken, die Kosten trägt ohnehin der zukünftige Mieter, während der Häuslebauer quasi enteignet wird.
9
ZOO | 26.01.2023 17:28 UhrGeld
In der Debatte fehlen mir die Kosten für den Abbruch. Offenbar sind Transport nach Polen und die dortige Deponierung (weil in unseren Ballungsräumen die Deponien vollgelaufen sind) immernoch so günstig, dass sich das lohnt. Würde der CO2 Ausstoss derartiger Transporte und die Deponierung so immens verteuert, könnte sich das auch der gierigste Investor nicht mehr schönrechnen.
8
lollo | 24.01.2023 10:53 Uhreben doch
(3) 1In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201a bestimmt ist, kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Der Haken sind: "im Einzelfall" und "unter Würdigung nachbarlicher Interessen" - denn da endet die Bereitschaft der Genehmigungsbehörde regelmäßig.
7
Christian Richter | 24.01.2023 10:53 UhrHase und Igel
Es ist bedauerlich mit anzusehen, wie sich die öffentliche Hand die Initiative aus der Hand nehmen lässt. Denn die Genehmigungspflicht oder ein Abrissverbot alleine helfen nicht - wie im Artikel angedeutet braucht es ein Bündel an Maßnahmen, um die Praxis auch mit dem nötigen Instrumentarium und sicher auch den nötigen Fördermitteln auszustatten, damit dieser Schritt auch gelingt. Das passiert leider zu langsam, so dass die Politik sich von Dritten treiben lässt, anstatt selbst den Rahmen auszugestalten.
Darüber hinaus ersetzt die Prüfung der rechtlichen Umsetzbarkeit keine Abwägung der Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung. Dies gilt besonders dann, wenn ein Gesetz von einem monothematischen Lobby-Verband (egal welchem) vorgeschlagen wird - auch wenn es leicht fällt gute Absichten zu unterstellen . Aber die Stadt und ihre Gebäude erfüllen vielfältige Funktionen - sicher darf die Prüfung eines Abrisses nicht nur die Umweltauswirkung berücksichtigen, sondern muss zu einer gesamtheitlichen Entscheidung kommen.
6
peter | 24.01.2023 10:33 Uhrdie kölner oper hätte auch
ein paar "kreative sanierer" gebrauchen können.
5
a_C | 24.01.2023 09:23 UhrMit Bebauungsplänen kann man umgehen...
Liebe #5, das ist Gott sei Dank so nicht richtig. Gerade für den Wohnungsbau kann bei einem bestehenden BPlan bereits heute umfangreich befreit werden, wenn der "angespannte Wohnungsmarkt" festgestellt wurde (aus einem Kommentar bei haufe.de):
"Die Lage eines Grundstückes in einem "Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt" kann aber auch ihr Gutes haben. Sollte in diesem Gebiet ein Bebauungsplan bestehen, kann von dessen Festsetzungen insbesondere zur Erhöhung des Nutzungsmaßes unter erleichterten Voraussetzungen zugunsten des Wohnungsbaus eine Befreiung erteilt werden. Bislang durfte eine Befreiung nicht die "Grundzüge der Planung" berühren. Auf diese Voraussetzung wird nun verzichtet (§ 31 Abs. 3 BauGB). Ausdrücklich werden zudem die "Wohnbedürfnisse der Bevölkerung" als Rechtfertigungsgrund für eine Befreiung genannt."
Angesichts der Tatsache, dass die Länder schon umfangreich "Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt" festgestellt haben, ein wichtiges Werkzeug. Zwar nur für den Wohnungsbau, aber immerhin!
4
lollo | 23.01.2023 20:40 UhrErhalt tut uns keinen Abbruch
Man stelle sich ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung vor aus den 60er Jahren inmitten eines Grundstücks von 15 ar.
Einen B-Plan mit Baufenster gibt es auch, mit der Maßgabe max. 2 Wohnungen pro Gebäude, der mglw. in ebendiesem Fenster zwei Zweifamilienhäuser zuließe, also eine Verdreifachung der Wohnfläche auf ebendiesem Grundstück ermöglichen könnte.
- 20 Jahre warten auf eine B-Plan-Änderung?
- alles lassen wie es ist und energetisch sanieren?
Gegen bestehende B-Pläne helfen keine kreativen Sanierer, Herr Meier-Kühn.
3
arcseyler | 23.01.2023 18:28 UhrKlimaschrumpfen
Vorbild Japan und China. Westliche Gesellschaften mit dem x fachen Footprint jedes Einzelnen zum Weltdurchschnitt, müssen eh wegen Klima schrumpfen. Was sie auch tun wenn man sie lässt. Hin zu sozialen Non-Flugrenten. Nur so ist das CO2 Ziel zu halten.
Der Bevölkerungsüberhang aus der 2. industriellen Revolution wird so einfach rückgebaut.
2
remko | 23.01.2023 18:07 Uhr...
Ich kann die Immobilienlobby beruhigen. Wenn man dem Pariser Vorbild folgt, würde der bürokratische Aufwand gegen 0 tendieren. Dort gibt es inzwischen ein generelles Abrissverbot, dass man nur mittels aufwändiger Antragstellung ganz eventuell umgehen kann (also gar nicht).
Abriss des DGB-Gebäudes in Berlin im April 2019.
Ein Beispiel von der Negativliste der Bundesumwelthilfe: der Staudenhof in Potsdam, dessen Abriss für Mitte 2023 geplant ist.
Erhaltungswürdig, aber nicht denkmalwürdig: Historisches Gebäude in Hamburg, das im vergangenen Jahr abgerissen wurde. Ein weiteres Beispiel von der Negativliste.
Nicht nur private Investoren reißen gerne ab: Ein Bürohaus des Landes Berlin entworfen unter anderem von Werner Düttmann, dessen Rückbau gerade erfolgt.
11
Anton Schedlbauer | 28.01.2023 12:38 UhrÖkologie ohne Kultur wird uns nicht retten
Das ganze mag durchaus gut gemeint sein, aber man muss auch die Folgen bedenken. Sobald die Tinte unter den Gesetzen und Verordnungen trocken ist, werden die ersten Computerprogramme für die Erstellung der Ökobilanzen auf dem Markt sein. Es ist gut möglich, dass die Erstellung der Ökobilanzen dann in die Zuständigkeit der Energieberater fällt. Die Anforderungen an die Qualifikation von Energiearbeitern sind aber breit gefächert. Architektur und Gestaltung spielen dabei keine Rolle.
Was wird also geschehen? Wie wird das Thema in der Öffentlichkeit aufgenommen? Werden sich Leute, die auch nicht davor zurückschrecken, die Sonnenblumen von Vincent van Gogh mit Tomatensauce zu bewerfen, sich des Themas bemächtigen? Wie viele Prozesse werden durch sämtliche Instanzen gehen, bis die Auslegung der Gesetze und Verordnungen abschließend geklärt ist?
Und wo bleibt die Architektur? Die Architekten sind mit dem Aufkommen der modernen Industriearchitektur aus Stahl und Glas schon einmal beinahe ins Hintertreffen gekommen. Das kann heute sehr schnell wieder geschehen. Sehr, sehr schnell! Ich höre aber nichts, wo bleibt der Aufschrei der Architekten?
Es geht nicht nur um irgendwelche Zahlen, die rot oder grün hinterlegt sind. Es muss als Erstes um Architektur gehen. Alles andere sind nur Hilfsmittel. Solange das nicht sichergestellt ist und entsprechend bereits unumstößlich in der Gesetzgebung verankert ist, wird das ganze nicht gut ausgehen, vor allem nicht für die Architekten.
Ich empfehle jedem, der bei der Genehmigungspflicht für Abrissgebäude so bedingungslos Hurra schreit, zunächst einmal die Zehn Bücher über Architektur von Vitruv zu lesen, um mal einen kleinen Geschmack davon zu bekommen, um was es in der Architektur geht.
PS: In Tokio hat man gerade den Nakagin Capsule Tower abgerissen! Wie kann so etwas in einer modernen Gesellschaft möglich sein?