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23.01.2023

Genehmigungspflicht für Abrisse

Rechtsgutachten bestätigt Forderung der Deutschen Umwelthilfe


Dass Bestandssanierungen im Vergleich zu Abriss und Neubau meist günstiger auf die Klimaschutzziele wirkt, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Trotzdem gibt es jenseits einiger sozialer Vorgaben in manchen Bundesländern – Milieuschutzgebiete oder Zweckentfremdungsverbote bei Wohnraum – kaum Möglichkeiten, Abrisse zu verhindern. Oft sind sie in Deutschland noch nicht einmal genehmigungspflichtig. Und falls doch, haben die zuständigen Verwaltungen kaum eine Handhabe, um sich gegen den Willen finanzstarker Investoren durchzusetzen.

Genau an diesem Punkt möchte die Deutsche Umwelthilfe ansetzen, die sich schon länger um das Thema verdient macht. Bereits 2021 forderte der Verein zusammen mit anderen Akteur*innen eine Sanierungsoffensive, und im vergangenen Dezember stellte er mit Architects For Future eine aktuelle Negativliste mit besonders absurden Abrissbeispielen vor. Auch zu den Erstunterzeichner*innen des Abrissmoratoriums gehört die Deutsche Umwelthilfe.

Unter Geschäftsführerin Barbara Metz fordert der Verein zudem eine generelle Genehmigungspflicht für Abrisse, an die eine Analyse der Umwelt- und Klimawirkungen der geplanten Neubaumaßnahmen geknüpft werden soll. Nur wenn sich diese hinsichtlich ihrer Ökobilanz im Vergleich zu einer Sanierung als vorteilhaft erweisen würden, wäre dann eine Genehmigung zu erteilen. In einem kürzlich vorgestellten Rechtsgutachten sieht die Deutsche Umwelthilfe nun die generelle Machbarkeit dieses Ansatzes bestätigt.

Nach Remo Klinger, Rechtsanwalt und Hauptautor des Gutachtens, entkräfte die große Dringlichkeit, CO2-Emissionen zu senken, die Bedenken eines zu starken Eingriffes in die Eigentumsrechte. Die Gesetzgebungskompetenz obliege dabei den Ländern, was eine zeitnahe Einführung im Rahmen der Landesbauordnungen begünstige.

Unter diesen Vorzeichen fordet nun Metz im Namen der Deutschen Umwelthilfe, 2023 müsse das Jahr eines Paradigmenwechsels im Sinne einer klimaschutzbezogenen Gebäudepolitik werden. Und tatsächlich, wenn man bedenkt, dass beispielsweise der Artenschutz schon heute abrissverhindernde Wirkung haben kann, erscheint es umso grotesker, dass dies nicht schon längst auch für negative Auswirkungen auf das Klima gilt. Bis es soweit ist, könnte das bereits erwähnte Moratorium weitere gedankenlose Abrisse verhindern.

Einwände gegen solche Pläne erhebt naturgemäß die Immobilienlobby. Mit einer an ökologische Kriterien gebundenen Genehmigungspflicht drohe eine noch größere Bürokratisierung, war kürzlich in der Immobilien Zeitung zu lesen. Und so manches Bauvorhaben, das eigentlich eine Innenstadt hätte stärken können, wandere vielleicht auf die grüne Wiese – während leere Bestandsbauten weiter vor sich hin modern.

Folgt man solchen Argumenten, wären neben ökologischer Zielsetzungen zumindest flankierend auch ökonomische Anreize wie eine klimabezogene Besteuerung von Baustoffen notwendig. Denn natürlich, wenn sich Neubauten weiterhin als günstiger erweisen, könnte es insbesondere der Bestand jenseits attraktiver Ballungsgebiete schwer haben. Die grundsätzlichen Ziele der Deutschen Umwelthilfe ficht dies allerdings nicht an. (sb)


Zum Thema:

Mehr zur Forderung der Deutschen Umwelthilfe inklusive einer Kurzfassung des Rechtsgutachtens: www.duh.de.


Kommentare:
Kommentare (11) lesen / Meldung kommentieren

Abriss des DGB-Gebäudes in Berlin im April 2019.

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Ein Beispiel von der Negativliste der Bundesumwelthilfe: der Staudenhof in Potsdam, dessen Abriss für Mitte 2023 geplant ist.

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Erhaltungswürdig, aber nicht denkmalwürdig: Historisches Gebäude in Hamburg, das im vergangenen Jahr abgerissen wurde. Ein weiteres Beispiel von der Negativliste.

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Nicht nur private Investoren reißen gerne ab: Ein Bürohaus des Landes Berlin entworfen unter anderem von Werner Düttmann, dessen Rückbau gerade erfolgt.

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