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09.11.2020

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Bundesrat beschließt HOAI-Novelle

Reaktionen von Kammern und Verbänden


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Viel Spielraum gab es nicht bei der Anpassung der HOAI nach dem EuGH-Urteil. Die Novelle der Honorarordnung, die nach Vorlage der Bundesregierung am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossen wurde, sieht statt fester Vorgaben in Zukunft nur noch Orientierungswerte vor. Die nehmen sich zwar die bisherigen Honorartafeln als Grundlage, unterliegen aber keiner Verbindlichkeit. In diesem Sinne komme es nun auf alle Baubeteiligten an, einen Dumpingwettbewerb mit unangemessen niedrigen Angeboten zu verhindern. Das hofft beispielsweise der BDB in seiner Presseerklärung zur Novelle.

Die Kammern sehen das Ergebnis etwas positiver – zumindest sei die Honorarordnung nicht, wie von der EU-Kommission gewünscht, vollkommen abgeschafft worden. Hervorgehoben wird, dass die HOAI auch in Zukunft einen verlässlichen Rahmen für die Kalkulation von Honoraren vorgibt – nicht zuletzt auch für öffentliche Bauherren. Allerdings bemängelt man, dass die Angemessenheit der Honorare entsprechend des Architektenleistungsgesetzes nicht stärker hervorgehoben werden konnte. Zudem hätte man sich klare Aussagen dahingehend gewünscht, dass die Honorare auch in Zukunft adäquat sein müssen. In Kraft treten wird die Novelle zum 1. Januar 2021. Auswirkungen für alle Verträge, die seit dem Gerichtsurteil 2019 geschlossen wurden, sind durch die Neuregelung ausgeschlossen – über sie entscheiden wiederum die Gerichte.

Für Architektinnen und Architekten folgen aus der Novelle einige konkrete Konsequenzen. So reicht in Zukunft die einfache Textform – beispielsweise per Email – für eine verpflichtende Honorarvereinbarung. Auch hat diese nicht mehr direkt bei Auftragserteilung zu erfolgen. Bei Verbraucher-Bauherren gilt außerdem eine Hinweispflicht, dass auch HOAI-abweichende Honorare vereinbart werden können. Weitere wichtige HOAI-Reformthemen – man denke an Klimawandel, Wohnungsmangel und Fragen der Qualitätssicherung – bleiben in der Novelle jedoch unberücksichtigt, wie Markus Müller von der baden-württembergischen Kammer sinngemäß anmerkt. Hier sei eine zeitnahe Modernisierung der HOAI notwendig.

Mit der Novelle kommt ein mehrjähriger Prozess zum Ende, der von vielen Planerinnen und Planern als Niederlage gegenüber einer ungerechtfertigten Liberalisierungsagenda der Europäischen Union wahrgenommen wurde. Der Nachweis, dass es auch bei der HOAI um den Schutz von höherrangigen Gütern gehe, was ein verbindliches Honorarrecht erlaubt hätte, gelang aus Sicht der Richter*innen des Europäischen Gerichtshofes nicht. Gleichzeitig ist aber eine künftige Neuformulierung der Rechtsgrundlagen, die wieder einen verbindlichen Rahmen schaffen, nicht endgültig ausgeschlossen, wie Kammer-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann Anfang des Jahres im großen BauNetz-Interview anmerkte. Gelänge es beispielsweise, Planungsleistungen als Vorbehaltsaufgaben zu etablieren, die aufgrund ihrer hohen Verantwortung nur von bestimmtem Berufsgruppen durchzuführen sind, könnte dies durchaus auch mit EU-Recht konform sein. (sb)


Kommentare
...geben nicht die Meinung der Redaktion wieder, sondern ausschließlich die ihrer jeweiligen Verfasserinnen und Verfasser.

4

peter | 11.11.2020 09:13 Uhr

gäbe es keinen zwang, mitglied in der AK zu sein,

um sich im versorgungswerk anzumelden, gäbe es diese groteske organisation auch nicht mehr.

3

M. | 10.11.2020 10:06 Uhr

da muss ich erst mal eine Fortbildung machen...

Ja, da hat unsere Gilde schlichtweg versagt.

Aber woher soll's auch kommen?
Eigenverantwortung und Augenmaß erziehen wir den Jungen in deren Ausbildung systematisch ab, lassen uns die Ausführung von Industrieinteressen in Form eines ungezügelten Normendschungels diktieren und suchen Heil in absurd komplexen, dysfunktionalen EDV-Anwendungen oder Zertifizierungen, die uns jeder Entscheidungshoheit berauben.

Ich glaube, bevor ich mich jetzt da aus dem Fenster lehne, muss ich erstmal einen Experten fragen...oder ich melde mich bei einer Fortbildung an.

2

claus | 10.11.2020 00:15 Uhr

tjaja...

die schönrednerische reaktion der kammern empfinde ich ehrlichgesagt als bodenlose frechheit.

die bilanz der der kammern als architekt.innen lobby in den letzten jahren, ist bestenfalls als unterirdisch zu beschreiben. neben dem versagen bei der novelle der honorarordnung, wird das wettbewerbswesen immer weiter eingeschränkt, der offene wettbewerb als möglichkeit zur bürogründung ist in manchen bundesländern, baden-württemberg im speziellen, quasi nicht mehr existent.

stattdessen stecken sich spezialisierte büros unter rückendeckung der kammern weiterhin ihre claims ab.

die schuld liegt aber auch bei den architekt.innen selbst, bei wahlbeteiligungen von ca. 20% bei kammerwahlen braucht man sich auch nicht wundern, dass es sich nicht um eine berufsständische vertretung, sondern um einen elitären club von arbeitgebern handelt.

1

Hinrich Schoppe | 09.11.2020 17:09 Uhr

Lobbyismus

Tja...
Man wünsche den Architekten einen ähnlich wirksamen Lobbyismus, wie sie offensichtlich Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Piloten haben.
Vielleicht haben wir doch noch zu viel ethische und moralische Grundsätze, um genau so entschlossen - und teilweise geradezu dreist - aufzutreten? Ich mag es kaum glauben, so ich viele meiner Kollegen kenne. Vielleicht scheitert es auch eher am ungesunden Egoismus dieser Branche, die sich nur zu gerne selbst schlecht macht, bevor sie als Gruppe geschlossen gegenüber "der Welt da draußen" auftritt. Der Architekt an sich verkennt zu leicht, dass den meisten Menschen Gestaltung irgendwo vorbei geht, wenn nicht gar die Art von Gestaltung, die Architekten pflegen als störend empfunden wird. Wenn der Architekt an sich dann unter seines gleichen bleibt, um sich trefflich zu streiten - was bleibt ihm auch übrig, wenn sich sonst keiner für das Metier interessiert - erscheint es mir nur natürlich, dass diese unsere Gruppe nur zu leicht übergangen wird.

 
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Korrekturen nicht nur am Plan, sondern auch an der Honorarordnung: Die HOAI-Novelle gilt ab 1. Januar 2021. Foto: Sven Mielke / Unsplash

Korrekturen nicht nur am Plan, sondern auch an der Honorarordnung: Die HOAI-Novelle gilt ab 1. Januar 2021. Foto: Sven Mielke / Unsplash


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