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15.02.2005
Eine Etappe
Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21
Am 15. Februar 2005 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Baugenehmigung für das Bahnprojekt Stuttgart 21 erteilt. Die Mitarbeiter der Landesregierung und der Stadt Stuttgart erhielten Einsicht in die 35 Bände umfassenden Fachgutachten zum Bau des ersten von sieben Planfeststellungsabschnitten.
Damit ist eine weitere Etappe des Jahrhundertprojekts erreicht. Es stehen jedoch zwölf weitere Planfeststellungsverfahren an. Eines der wichtigsten Probleme, die Finanzierung, ist immer noch nicht geklärt.
Die jetzt erteilte Genehmigung betrifft den achtgleisigen Durchgangsbahnhof, der nach den Plänen des Düsseldorfer Büros Ingenhoven und Partner gebaut werden soll. Dieser sieht eine unterirdische Bahnhofshalle vor, die mit großen Oberlichtern belichtet wird, die wie Pilze oder erstarrte Tropfen gestaltet werden sollen.
Vorgesehen sind vier breite Mittelbahnsteige mit einer Länge von knapp 450 Metern.
Mit dem Beschluss werden der Abriss des Nord- und Südflügels des Bonatz-Baus genehmigt, die Umgestaltung der Bahnhofshalle, der Klett-Passage, des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und des Arnulf-Klett-Platzes, die für die Umgestaltung nötig sind. Das Gleisvorfeld wird freigemacht und der Landespavillon abgebrochen.
Der baden-württembergische Verkehrsminister Stefan Mappus rechnet mit einem Baubeginn des 4,1 Milliarden Euro teuren Projektes im Jahr 2006.
Zahlreiche BauNetz-Meldungen zur bewegten Planungsgeschichte des „Jahrhundertprojekts“ finden Sie in der News-Datenbank unter dem Suchbegriff „Stuttgart 21“.
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