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06.11.2019
Städtebau und Dichteobergrenzen
Online-Debatte beim BDA Bayern
Die Politiker planen Änderungen im Städtebaurecht. Und Fachleute machen sich völlig zurecht Gedanken, was das für die Städte und Gemeinden und nicht zuletzt für die Arbeit der Planer*innen bedeutet. Seit der im Mai veröffentlichten „Düsseldorfer Erklärung“ und dem im Juli erfolgten Widerspruchspapier „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung“ ist das Feld abgesteckt und die Knackpunkte benannt. Die Pro-und-Contra-Inhalte sowie deren Unterzeichner hatte BauNetz bereits vorgestellt.
Zusammengefasst sieht die Sache so aus: Die Verfasser der „Düsseldorfer Erklärung“ sehen in einer Novellierung der Baunutzungsverordnung – unter anderem die Abschaffung der Dichteobergrenzen und des zweiteiligen Lärmrechts sowie eine Überarbeitung der Nutzungskataloge – eine Voraussetzung für schöne und lebensfähige Stadtquartiere. Die Unterzeichner des Widerspruchs setzen sich für ein Städtebaurecht ein, das im suburbanen und ländlichen Raum ebenso wie in der Stadt eine ausgewogene Siedlungsentwicklung sichert und sehen eine Freigabe der Dichteobergrenzen kritisch.
Auch der BDA Bayern hat das Städtebaurecht auf die Tagesordnung gesetzt. In seinem Debattenmagazin BDAtalk, das seit April 2015 bereits 17 Diskussionen unter anderem um das EuGH-Urteil zur HOAI, das Spekulationsgut Boden, das Goldene Handwerk, Bauen mit jungen Architekten und Wettbewerbe initiiert hat, stellte er die folgende Frage: Behindert die derzeitige Baugesetzgebung zeitgemäße städtebauliche Qualität und das Entstehen lebendiger Quartiere? Das Ergebnis der seit September laufenden Umfrage ist eindeutig, doch angesichts von nur 16 Teilnehmern wenig respräsentativ: 69 Prozent antworten mit „Ja“, 19 mit „Nein“ und 13 Prozent mit „Jein“. Elf Fachleute, darunter die Münchner Architektin und Stadtplanerin Sophie Wolfrum, der Dortmunder Architekturtheoretiker Wolfgang Sonne, Hamburgs ehemaliger Oberbaudirektor Jörn Walter und Münchens ehemalige Stadtbaurätin Christiane Thalgott haben sich auf der Seite mit dezidierten Statements zu Wort gemeldet. Damit reagieren sie auch auf die ebendort veröffentlichte Argumentation des Frankfurter Architekten und Stadtplaners Christoph Mäckler, der die Düsseldorfer Erklärung mitinitiiert hat.
Auch wenn Architekt*innen derzeit viel zu tun haben, sollten sie die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit nicht aus dem Blick verlieren. Die BDA-Debatte läuft noch bis Ende November. Wortmeldungen – auch auf BauNetz – sind erwünscht. (fm)
Zusammengefasst sieht die Sache so aus: Die Verfasser der „Düsseldorfer Erklärung“ sehen in einer Novellierung der Baunutzungsverordnung – unter anderem die Abschaffung der Dichteobergrenzen und des zweiteiligen Lärmrechts sowie eine Überarbeitung der Nutzungskataloge – eine Voraussetzung für schöne und lebensfähige Stadtquartiere. Die Unterzeichner des Widerspruchs setzen sich für ein Städtebaurecht ein, das im suburbanen und ländlichen Raum ebenso wie in der Stadt eine ausgewogene Siedlungsentwicklung sichert und sehen eine Freigabe der Dichteobergrenzen kritisch.
Auch der BDA Bayern hat das Städtebaurecht auf die Tagesordnung gesetzt. In seinem Debattenmagazin BDAtalk, das seit April 2015 bereits 17 Diskussionen unter anderem um das EuGH-Urteil zur HOAI, das Spekulationsgut Boden, das Goldene Handwerk, Bauen mit jungen Architekten und Wettbewerbe initiiert hat, stellte er die folgende Frage: Behindert die derzeitige Baugesetzgebung zeitgemäße städtebauliche Qualität und das Entstehen lebendiger Quartiere? Das Ergebnis der seit September laufenden Umfrage ist eindeutig, doch angesichts von nur 16 Teilnehmern wenig respräsentativ: 69 Prozent antworten mit „Ja“, 19 mit „Nein“ und 13 Prozent mit „Jein“. Elf Fachleute, darunter die Münchner Architektin und Stadtplanerin Sophie Wolfrum, der Dortmunder Architekturtheoretiker Wolfgang Sonne, Hamburgs ehemaliger Oberbaudirektor Jörn Walter und Münchens ehemalige Stadtbaurätin Christiane Thalgott haben sich auf der Seite mit dezidierten Statements zu Wort gemeldet. Damit reagieren sie auch auf die ebendort veröffentlichte Argumentation des Frankfurter Architekten und Stadtplaners Christoph Mäckler, der die Düsseldorfer Erklärung mitinitiiert hat.
Auch wenn Architekt*innen derzeit viel zu tun haben, sollten sie die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit nicht aus dem Blick verlieren. Die BDA-Debatte läuft noch bis Ende November. Wortmeldungen – auch auf BauNetz – sind erwünscht. (fm)
Zum Thema:
Kommentare:
Kommentare (5) lesen / Meldung kommentieren
Düsseldorf – Namensgeberin der Erklärung, deren Unterzeichner ein „prinzipielles Entfallen der Dichteobergrenzen im § 17 BauNVO der Baunutzungsverordnung“ fordern.
London – Paradebeispiel für einen deregulierten Immobilienmarkt. Die Unterzeichner des Widerspruchs „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung“ sehen in der „Düsseldorfer Erklärung“ unter anderem den Wunsch nach einer Deregulierung.
München – trotz hoher Immobilienpreise sträuben sich viele gegen eine Verdichtung der Stadt.