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06.11.2019

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Städtebau und Dichteobergrenzen

Online-Debatte beim BDA Bayern


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Die Politiker planen Änderungen im Städtebaurecht. Und Fachleute machen sich völlig zurecht Gedanken, was das für die Städte und Gemeinden und nicht zuletzt für die Arbeit der Planer*innen bedeutet. Seit der im Mai veröffentlichten „Düsseldorfer Erklärung“ und dem im Juli erfolgten Widerspruchspapier „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung“ ist das Feld abgesteckt und die Knackpunkte benannt. Die Pro-und-Contra-Inhalte sowie deren Unterzeichner hatte BauNetz bereits vorgestellt.

Zusammengefasst sieht die Sache so aus: Die Verfasser der „Düsseldorfer Erklärung“ sehen in einer Novellierung der Baunutzungsverordnung – unter anderem die Abschaffung der Dichteobergrenzen und des zweiteiligen Lärmrechts sowie eine Überarbeitung der Nutzungskataloge – eine Voraussetzung für schöne und lebensfähige Stadtquartiere. Die Unterzeichner des Widerspruchs setzen sich für ein Städtebaurecht ein, das im suburbanen und ländlichen Raum ebenso wie in der Stadt eine ausgewogene Siedlungsentwicklung sichert und sehen eine Freigabe der Dichteobergrenzen kritisch.

Auch der BDA Bayern hat das Städtebaurecht auf die Tagesordnung gesetzt. In seinem Debattenmagazin BDAtalk, das seit April 2015 bereits 17 Diskussionen unter anderem um das EuGH-Urteil zur HOAI, das Spekulationsgut Boden, das Goldene Handwerk, Bauen mit jungen Architekten und Wettbewerbe initiiert hat, stellte er die folgende Frage: Behindert die derzeitige Baugesetzgebung zeitgemäße städtebauliche Qualität und das Entstehen lebendiger Quartiere? Das Ergebnis der seit September laufenden Umfrage ist eindeutig, doch angesichts von nur 16 Teilnehmern wenig respräsentativ: 69 Prozent antworten mit „Ja“, 19 mit „Nein“ und 13 Prozent mit „Jein“. Elf Fachleute, darunter die Münchner Architektin und Stadtplanerin Sophie Wolfrum, der Dortmunder Architekturtheoretiker Wolfgang Sonne, Hamburgs ehemaliger Oberbaudirektor Jörn Walter und Münchens ehemalige Stadtbaurätin Christiane Thalgott haben sich auf der Seite mit dezidierten Statements zu Wort gemeldet. Damit reagieren sie auch auf die ebendort veröffentlichte Argumentation des Frankfurter Architekten und Stadtplaners Christoph Mäckler, der die Düsseldorfer Erklärung mitinitiiert hat.

Auch wenn Architekt*innen derzeit viel zu tun haben, sollten sie die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit nicht aus dem Blick verlieren. Die BDA-Debatte läuft noch bis Ende November. Wortmeldungen – auch auf BauNetz – sind erwünscht. (fm)


Zum Thema:

www.bda-talk.de


Kommentare
...geben nicht die Meinung der Redaktion wieder, sondern ausschließlich die ihrer jeweiligen Verfasserinnen und Verfasser.

5

Thomas Kölschbach | 08.11.2019 17:51 Uhr

Die Gelehrten

So sprach der Gelehrte:
"Es geht natürlich nicht um Deregulierung, sondern lediglich um eine Anpassung der BauNVO und der TA-Lärm, die die Schaffung öffentlicher Stadträume mit einer unserer Zeit angepassten Dichte und der dringend notwendigen Mischnutzung ermöglicht!"

Stadtplaner, die täglich in der öffentlichen Verwaltung ihrer Arbeit nachgehen, haben nie und nimmer die Zeit über eine Düsseldorfer Erklärung nachzudenken. Sie versuchen ständig mit den gesetzlichen Vorgaben, die bisher den Fortbestand der Zivilsation durchaus brauchbar geregelt haben, das Bestmögliche zu machen. Gute Stadtplanung ist nicht die Suche nach der dringend notwendigen Mischnutzung mit angepasster Dichte, sondern das Verstehen vom Zusammenleben.

4

a_C | 07.11.2019 16:15 Uhr

- Dichte und Qualität -

Hier muss mal mit einem Missverständnis aufgeräumt werden: Dass Dichte und Qualität in einem kausalen Zusammenhang stehen würden. Das ist ein großer Irrtum! Geringe Dichte heißt nicht automatisch Qualität bzw. hohe Dichte führt nicht automatisch zu schlechten Wohn- und Arbeitsverhältnissen.

Berlin Prenzlauer Berg hat eine GFZ von ca. 3,0 und über dessen (grundsätzliche) Qualität muss wohl nicht gestritten werden. Die sehr viel neuere und hochgelobte Umstrukturierung des östlichen Hafenviertels Zeeburg in Amsterdam hat gar eine GFZ von 3,2.

Eine hohe Dichte kann funktionieren - mit ihr kommt aber automatisch die sehr viel größere Verantwortung bei der Planung, denn:

Eine hohe Dichte braucht eine hohe Qualität! Andernfalls sind automatisch ungleich mehr Menschen betroffen als bei niedriger Dichte. Diese "Beziehung" fällt umso stärker ins Gewicht, je höher die Dichte ist. So einfach ist die Rechnung.

Das Problem unseren Großstädten ist:
Die Stadtverwaltung kann die Dichte steuern, aber sie hat kaum wirklichen Einfluss auf die Qualität.

Auf das Wort der Bauträger ist kein Verlass: Ein Wettbewerbsergebnis, wenn überhaupt brauchbar, wird über die Jahre vor allem durch den Einfluss der Bauträger (direkt oder indirekt über die Politik, gefakte "Bürgerinitiativen" etc.) und der gesetzlichen Vorgaben (Altlasten aus den Anfängen des BauGB (Stichwort: Funktionstrennung) ebenso wie eine Vielzahl neuer Vorgaben zu Lärm, Brandschutz etc.) weichgekocht, bis ein risikominimierter Brei aus WDVS-Klötzen und -Riegeln dabei herauskommt. Furchtbar!

3

a_C | 07.11.2019 16:14 Uhr

- Ein paar Ideen zur Qualitätssicherung -

Den Kommunen muss es gelingen, die Qualität der entstehenden Gebäude und Stadtteile noch sehr viel besser zu steuern und zu sichern! Mögliche Ansätze dazu:

GRUNDSÄTZLICHES

1. Ein besseres Gefühl für Gestaltung bzw. ein besseres Verständnis dafür, was gute von schlechter (städte-)baulicher Qualität unterscheidet, bspw. durch Austausch mit Kollegen oder Schulungen.

2. Bessere Ortskenntnis, bspw. durch regelmäßige (interdisziplinäre) Ortsbegehungen.

3. Konsequente und kritische Evaluation der eigenen Arbeit: Warum ist etwas gut geworden? Warum ist etwas gescheitert? Welche Schlüsse sind daraus zu ziehen?

4. Stärkerer Austausch mit anderen Gemeinden, wie Fehler verhindert und besonders gute Ergebnisse erzielt werden können. (Es gibt gute Lösungen, nur viel zu selten!)

WETTBEWERBE

1. Strengere Vorgaben (in Auslobung) VOR dem Wettbewerb, bspw. gesondertes Qualitätssicherungskonzept verlangen.

2. Stärkerer Fokus auf den Angaben zur baulichen Qualität sowie Konzept zur Qualitätssicherung IM Wettbewerb (Preisgericht), bspw. durch Überprüfung der Plausibilität und höhere Gewichtung.

3. Konsequentere Sicherung der Qualität NACH dem Wettbewerb, bspw. durch detaillierte Beschreibung und Festsetzung im Städtebaulichen Vertrag.

4. Größere Öffnung und stärkere Durchmischung bei den Teilnehmenden für neue Ideen, größere Lösungsvielfalt und "mehr Wettbewerb".

GESETZLICHE VORGABEN

1. Genaue und vollständige Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben inkl. Ausnahmeregelungen, Sonderfällen, etc.

2. Größere Flexibilität bei der Auslegung und Interpretation der gesetzlichen Vorgaben, bspw. durch Kenntnis von Bezugsfällen anderer Städte (Best-Practice-Sammlung).

3. Konsequentere Nutzung der Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung, bspw. durch Veränderungssperren, Erhaltungssatzungen, örtliche Bauvorschriften etc.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

1. Aufklärung der Öffentlichkeit über die komplexen Rahmenbedingungen der Verwaltungsarbeit (Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung von Vorhaben Dritter / der baulichen Qualität etc.) sowie Beteiligungsmöglichkeiten am Diskurs.

2. Aufklärung der Politik über die Notwendigkeit, zur Qualitätssicherung mit der Verwaltung an einem Strang zu ziehen bzw. über die möglichen Konsequenzen, wenn dies nicht geschieht.

3. Stärkerer Austausch zwischen Planern (Lehre und Praxis) und Verwaltung, um die gegenseitigen "Zwänge" besser zu kennen.

2

STPH | 07.11.2019 07:48 Uhr

dümmer als der Kini ?


früher ist der Monarch mit seinem ganzen Hofstaat ausgezogen und hat so ein Beispiel gegeben, was gute Strukturpolitik ist. Am Geld liegt s wohl nicht.

Gegenüber einer heute entspannteren Wohnweise in D, erinnert mich die oft grotesk dichte Nutzung in jeder kleinsten Ecke hinter den oft schmalen Gehsteigen in M an die 60er Jahre.

1

Markus Walter | 06.11.2019 17:51 Uhr

Phantasielose Diskussion

Leider kann man im BDA-Talk nichts kommentieren, sondern nur "Liken". Etwas mehr Öffnung wäre gut gewesen. Die Diskussion wird wieder auf elitäre Kreise reduziert, die angeblich wissen, was man machen muss. Bezeichnend ist die nebenstehende Erklärung, die nur auf die formale Änderung der BauNVO und der TA-Lärm reduziert. Gleichzeitig geht es doch um die Leipzig-Charta. Relativ Phantaiselos die Diskussion als ob das Planungsrecht nicht flexibel wäre und Investorenbauten, genauso wie Postmoderne und Bauhaus entstanden wären. Ist eine Investition in eine planungsrechtliche Begrünundung nicht auch eine Investition in Qualität. Sonst bestimmt es sich nur noch nach Kapitalrendite und die hat bestimmt keine architektonische und urbanistische Ausbildung. Eigentlich ist die Diskussion mit einer Abschaffung von Regelungen eine Selbstkasteiung der planerischen Zunft, die auch an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht, gleichzeitig aber auch eine völlige Selbstüberschätzung der planenden Zunft Qualität so durchzusetzen. Jede Qualität braucht eine Qualitätskontrolle, ob made in Germany oder das Biosiegel. Die Praxis was oft in Bauleitplanverfahren eingebracht wird, zeigt dies deutlich. Aber ehrlich, wer will in einer Dichte über 3,0 GFZ wohnen, das ist ein dichter Baublock ohne richtig Grün und Spielplatz für die Kinder, ohne richtigen Baum, weil die Tiefgarage drunter ist und der Rest für Fahrradständer gebraucht wird. Auch tradierte Leitbilder müssen halt an die Errungenschaften der Mobilität und der gesunden Wohnverhältnisse angepasst werden. Nicht alles kann mit Steinen ausgeglichen werden.

 
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Düsseldorf – Namensgeberin der Erklärung, deren Unterzeichner ein „prinzipielles Entfallen der Dichteobergrenzen im § 17 BauNVO der Baunutzungsverordnung“ fordern.

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London – Paradebeispiel für einen deregulierten Immobilienmarkt. Die Unterzeichner des Widerspruchs „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung“ sehen in der „Düsseldorfer Erklärung“ unter anderem den Wunsch nach einer Deregulierung.

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