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09.11.2023

Turbobooster für das Bauen

Maßnahmen der Bundesregierung


Ungefähr seit einem Jahr geistert mittlerweile das „Deutschlandtempo“ durch den politischen Sprachgebrauch. Die drängenden Probleme des Landes sollen nach dem Willen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) endlich schneller gelöst werden. Programmatisch flott soll es auch beim naturgemäß langsamen Bauen und Planen zugehen. Deshalb stellte Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgestern den „Bau-Turbo-Pakt für Deutschland“ vor.

Der Bau-Turbo-Pakt ist laut Ministerium eine Ergänzung des 14-Punkte-Maßnahmenpakets „für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft“. Dieses wurde Ende September im Rahmen des zweiten Treffens des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum (das wiederum im April letzten Jahres gegründet wurde) bekanntgeben. Ein erstes Maßnahmenpaket war bereits vor einem Jahr beim ersten Treffen des Bündnisses vorgestellt worden.

Bau-Turbo-Pakt

Der vorgestern präsentierte Bau-Turbo-Pakt geht nun einige ganz konkrete Herausforderungen an. So soll der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei sein, um entsprechende Umnutzungen schneller und unkomplizierter zu machen. Entfallen soll außerdem die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen im Bestand. Befristet bis 2026 soll es eine „bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten“ geben. Das bedeutet, dass beantragte Genehmigungen als erteilt gelten, wenn die zuständigen Behörden nicht innerhalb dieser Frist widersprechen. In allen drei Fällen liegt die gesetzgeberische Zuständigkeit letztlich bei den Ländern, die den Bau-Turbo-Pakt gemeinsam mit dem Bund tragen.

Demgegenüber ist auf Bundesebene im Baugesetzbuch die befristete Sonderbauregelung § 246e angesiedelt. Diese „Bau-Turbo-Norm“ soll noch 2023 vorgelegt werden. Sie sieht vor, dass Gemeinden unter bestimmten Bedingungen auf einen Bebauungsplan verzichten können, wenn sie schnell Wohnbau realisieren möchten. Auch beim „Einfachen Bauen“ will der Bund nun Nägeln mit Köpfen machen, indem bis Ende des Jahres eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ erarbeitet wird. Die Initiative hatte im Sommer letzten Jahres die Bayerische Architektenkammer eingebracht.

Als sechste beispielhafte Maßnahme nennt das Ministerium das „serielle, modulare und systemische Bauen“. Auch hier sind die Länder als Gesetzgeber gefragt. Dass die Politik gerade das modulare Bauen mit Nachdruck verfolgt, wird immer deutlicher.

Serielles und modulares Bauen 2.0

Sicherlich kein Zufall also, dass zwei Tage nach der Vorstellung des Bau-Turbo-Pakts die Ministerin heute Mittag zusammen mit dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Bauindustrie eine neue Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ vorstellte. Im Zuge dieser Vereinbarung wurden in einem europaweiten vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens 25 Konzepte für seriellen und modularen Wohnungsbau ausgewählt. Die Mitgliedsunternehmen des GdW können zukünftig auf diese Konzepte zurückgreifen, um damit hoffentlich schneller und zugleich auch günstiger Wohnungsbau zu realisieren.

Die Verantwortlichen schreiben: „Die Rahmenvereinbarung gibt ein starkes Preissignal in den Markt, da die Baukosten bei rund der Hälfte der Angebote unter dem Medianwert von unter 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und damit deutlich unter den durchschnittlichen Preisen für Mehrfamilienhäuser in Deutschland aus 2022 liegen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Angebote, die von Holzbau über Stahlbeton bis hin zu Hybridbauweisen reichen, liegt die Spanne der Angebotspreise für die innovativen Modellgebäude insgesamt zwischen 2.370 und 4.370 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Weitere Preisvorteile können zusätzlich durch Mengeneffekte generiert werden. Angesichts stark gestiegener und kurzfristig stark schwankender Baukosten garantiert die Rahmenvereinbarung zudem dringend notwendige Preissicherheit. Die in der neuen Vereinbarung für fünf Jahre festgeschriebenen Preise können nur auf Grundlage festgelegter Material- beziehungsweise Baupreisindizes angepasst werden.“

Die heute vorgestellte Rahmenvereinbarung samt der 25 Konzepte baut auf einer Initiative des GdW für serielles und modulares Bauen aus dem Jahr 2017 auf. Im Juli besuchten wir die Baustelle des Plusenergie-Quartiers P18 im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt, das von Werner Sobek im Rahmen dieser Initiative des GdW entsteht. (gh)


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Symbolbild Baustelle; Foto von Josue Isai Ramos Figueroa auf Unsplash


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