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30.06.2009
Unesco contra Corbu
Kein Weltkulturerbetitel für die Weißenhofsiedlung
Die Unesco hat bei ihrer Jahreskonferenz in Sevilla den Antrag zur Aufnahme des Werks Le Corbusiers in die Welterbeliste überwiegend positiv beurteilt und vor allem seinen internationalen Charakter begrüßt. Das Welterbekomitee gab allerdings auch Anregungen und Empfehlungen zur Überarbeitung des eingereichten Antrags. Damit ist er zunächst einmal abgelehnt worden.
Frankreich, die Schweiz, Argentinien, Belgien, Japan und Deutschland, die diesen Antrag gemeinsam erarbeiteten, haben jetzt die Chance, den ergänzten Antrag innerhalb der nächsten drei Jahre erneut einzubringen. Der Antrag umfasst 22 architekturgeschichtlich besonders bedeutsame und gut erhaltene Bauwerke und städtebauliche Ensembles Le Corbusiers in sechs Ländern auf drei Kontinenten – neben der Villa Savoye in Poissy bei Paris, der Unité d’habitation in Marseille, der Kirche in Ronchamp auch die 1927 von ihm entworfenen beiden Häuser in der Stuttgarter Weißenhofsiedlung, das Museum für westliche Kunst in Tokio sowie das Wohnhaus Curutchet in La Plata/Argentinien.
Der Welterbeantrag zum architektonischen und städtebaulichen Werk Le Corbusiers geht auf eine Initiative der Fondation Le Corbusier und des französischen Ministeriums für Kultur und Kommunikation zurück. Er kann als Novum in der Antragsgeschichte gelten. Sowohl die Ausrichtung auf eine Einzelpersönlichkeit des 20. Jahrhunderts als auch die große Anzahl beteiligter Staaten weltweit ist bisher einzigartig.
Der Antrag ist so angelegt, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Staaten hinzutreten können. Dies gilt insbesondere für Indien, wo Le Corbusier mit Chandigarh eines seiner Hauptwerke hinterlassen hat.
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