Die 16. Zivilkammer des Berliner Landgerichts hat am 22. November 2005 kein abschließendes Urteil im Streit um die Flachdecken in den unteren Ebenen des Lehrter Bahnhofs gefällt, sondern lediglich einen Auflagenbeschluss. Demnach müssen sowohl der Kläger Meinhard von Gerkan als auch die Bahn weitere Auflagen erfüllen.
Um die Verletzung seines Urheberrechtes zu belegen, muss von Gerkan dem Gericht weitere Argumente für die „Entstellung des Gesamtkunstwerks“ vorlegen. Der Richter Peter Scholz erklärte, dass auch „wirtschaftliche Belange“ in das Urteil mit einzubeziehen seien. Deshalb muss auch die Deutsche Bahn AG nachweisen, dass der Bau der Gewölbedecke viel teurer gekommen wäre als die Flachdecke. Wie der Presse jedoch vielfach zu entnehmen war, war die Flachdecke nur geringfügig billiger.
Die Entscheidung wurde auf einen noch nicht festgelegten Termin vertagt.