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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Kammer_gegen_Abriss_von_Oesterlen-Bau_in_Hannover_684476.html

12.12.2008

Landtag in Gefahr

Kammer gegen Abriss von Oesterlen-Bau in Hannover


In Hannover wird über die Zukunft des Landtagsgebäudes diskutiert, das der bedeutende Nachkriegs-Architekt Dieter Oesterlen 1957-62 als modernen Anbau an den Wiederaufbau des kriegszerstörten Leineschlosses errichtet hat. Eine Baukommission des Landtags hatte Ende November für den Abriss des Gebäudes als Vorgabe für einen 2009 auszulobenden Wettbewerb plädiert. Dagegen regt sich breiter Widerstand. In einer gestern verbreiteten Stellungnahme des Architektenkammer Niedersachsen heißt es:

„Der Vorstand der Architektenkammer Niedersachsen hat sich für einen respektvollen Umgang mit dem niedersächsischen Landtagsgebäude von Architekt Dieter Oesterlen ausgesprochen. Präsident Wolfgang Schneider und seine Kollegen bewerteten die Pläne des Landtags, den Abriss als Voraussetzung für den geplanten Architektenwettbewerb vorzugeben, außerordentlich skeptisch. Das Gebäude sei ein über Niedersachsen hinaus stilbildender Bau der Nachkriegszeit, das den historischen Teil des Leineschlosses mit den Mitteln der damaligen Architektursprache überzeugend weiterentwickelt habe.

‚Der Landtagsbau spiegelt das Selbstverständnis einer jungen Republik beim Aufbau einer neuen Demokratie wider. Diese Geltung muss mit den heutigen räumlichen Ansprüchen des Parlaments in Einklang gebracht werden und sollte als erhaltenswerte Ergänzung, nicht als Störfaktor betrachtet werden‘, betonte Kammerpräsident Schneider. Ein politisch vorgegebener Abriss sei weder aus architektonischer noch aus gesellschaftspolitischer Sicht eine überzeugende Lösung. Zudem sollte die Wirtschaftlichkeit der Alternativen sorgfältig geprüft werden.

Das Land sollte sich nicht über den für das Landtagsgebäude seit 1983 bestehenden Denkmalschutz hinwegsetzen. Dies bedeute jedoch nicht, dass der Oesterlen-Bau nicht verändert werden dürfe. Auch wenn mittlerweile ein Umbau innerhalb des bestehenden Gebäudes – wie im Architektenwettbewerb von 2002 vorgegeben – nicht als ausreichend erachtet wird, so gebe es behutsame Möglichkeiten zum Umgang mit dem Bestand. Wenn ein neuer Wettbewerb aufgrund veränderter Anforderungen gewollt sei, so sollten die Teilnehmer auch Lösungen zum Umgang mit dem bestehenden Gebäude aufzeigen.“


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