Weihnachtszeit ist Spendenzeit. So weit, so normal. Auch hier soll ein Spendenaufruf weitergegeben werden. Es geht dabei um ein drängendes berufspolitisches Anliegen der Architektenschaft: um ein geplantes juristisches Beschwerdeverfahren bei der Europäischen Kommission gegen die „absurd hohen Teilnahmehürden zu Wettbewerben und Vergabeverfahren“, wie die Wettbewerbsinitiative e.V. es formuliert.
Dafür werden geschätzte 40.000 Euro für Anwaltskosten benötigt und etwa vier bis fünf Jahre Zeit – „aber irgendwann muss jemand einmal beginnen“, sagt die 2011 gegründete Initiative. 20.000 Euro sind bereits zusammengekommen. „Wenn 400 Architekten 50 Euro spenden, können wir diesen Weg gemeinsam gehen. Wer ist dabei?“, fragen die Initiatoren. Sie erläutern:
„Im Jahr 2012 wurden von 3.785 Ausschreibungen für Planungsleistungen im Baubereich in Deutschland 41 als offene Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben. Das sind etwas mehr als 1 Prozent. Nur ca. 11 Prozent aller Ausschreibungen werden in Deutschland überhaupt noch als Wettbewerbe ausgeschrieben, von denen jedoch 90 Prozent zugangsbeschränkte Verfahren sind. Zugangsbeschränkt in dem Sinne, dass man zum Beispiel den Nachweis von bis zu drei realisierten Referenzbauten gleicher Funktion in den letzten zehn Jahren zu liefern hat, um sich für das Wettbewerbsverfahren überhaupt bewerben zu dürfen. Wie das gehen soll, wenn man als junges, bzw. kleines Büro zum Zeitpunkt des Berufseinstieges nur auf solche zugangsbeschränkten Wettbewerbe stößt, muss wohl auf ewig das Geheimnis der Auslober bleiben.
Aus diesem Grund hat die ,Wettbewerbsinitiative‘ beschlossen, den juristischen Weg des Abbaus der Zugangshürden zu den Vergabeverfahren zu gehen. Der renommierte Vergaberechtler Dr. Prieß von der international tätigen Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer sieht in diesem Zusammenhang eine vielversprechende Perspektive in der Einreichung einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission. Anknüpfungspunkt dafür ist die Beklagung einer systematischen Verletzung der Dienstleistungsfreiheit wegen einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Wettbewerbes durch die gängige Ausschreibungs- und Vergabepraxis. Die Kommission entscheidet dann aufgrund der Beschwerde, ob ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet wird. Im Erfolgsfall muss dieser Mangel dann auf Bundes- und Länderebene abgestellt und die Vergabepraxis korrigiert werden.“
Die Spenden sind steuerlich absetzbar.
Zum Thema:
www.wettbewerbsinitiative.de
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architektin | 23.12.2013 17:03 Uhrbravo
endlich handelt jemand- über die kammer klagen ist offenbar nutzlos.
unterstütze euch gern!