Der Hugo-Häring-Landespreis, auch bekannt als der „Große Hugo“, ist der bedeutendste baden-württembergische Architekturpreis – er wird seit 1969 im dreijährigem Rhythmus vom BDA Baden-Württemberg an Architekten und Bauherren für ihr gemeinsames Werk verliehen (siehe Preisträger des „Großen Hugo“ 2012). Als erste Stufe des Auswahlverfahrens zum Hugo-Häring-Landespreis 2015 wird in diesem Jahr zuvor der „Kleine Hugo“ verliehen, seit Samstag läuft dazu das Anmeldeverfahr.
Teilnahmeberechtigt für die Hugo-Häring-Auszeichnung 2014 sind alle Architekten und Bauherren; eingereicht werden können Bauwerke in Baden-Württemberg, die in den letzten zehn Jahren fertig gestellt wurden: Gebäude, Gebäudegruppen, Ingenieurbauten und realisierte städtebauliche Anlagen. Die Bauten werden bei der BDA-Kreisgruppe eingereicht, in deren Gebiet sie stehen. Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und einer Plakette für das Bauwerk, außerdem nehmen alle ausgezeichneten Bauten im Folgejahr auf Landesebene am Auswahlverfahren zum Hugo-Häring-Landespreis 2015 teil.
Die Auslobungsunterlagen und die Adressen der Kreisgruppen können seit dem 1. Februar 2014 auf der Website des BDA Baden-Württemberg abgerufen oder von der BDA-Landesgeschäftsstelle bezogen werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 150 Euro pro eingereichtem Bauwerk.
Abgabe: Mittwoch, 30. April 2014
Anmeldung: bis 11. April 2014 unter bdabawue.de
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