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02.02.2011
Moschee prägt Ehrenfeld
Heute Richtfest in Köln
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Litschi | 03.02.2011 22:57 Uhrzur Architektur
ich war dort und habe mir alles genau angeschaut. Wunderbar klare, fein ausgearbeitete und spannende Architektur.
Bin sehr gespannt auf die Eröffnung und finde es toll, dass die meisten Räume für jeden zugänglich sein werden. Fahrt hin und sieht selbst!
Besser als verfälschende die Realität eh nicht richtig darstellende Renderings!
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schade | 03.02.2011 15:28 Uhrzum Beitrag solong
ja schade daß jetzt wieder alles auf das Thema
Religion projeziert wird und die Beiträge wieder unsachlich und unverschämt werden - von wegen Dummheit.
Ansonsten haben wir das gleiche Problem mit einem hochwertigen Innenausbau und einer Ladenkette daß wir die Projekte nicht unter Verwendung unseres Büronamens präsentieren und Photos nicht auf unsere Internetseite setzen dürfen.
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ben | 03.02.2011 15:08 UhrAufnahmengebühr und Vorredner
Seltsam, seltsam.
Was machen wir "falsch", was dieser Bauherr "richtig" macht?
Verdammt, würde viel lieber über die Architektur kommunizieren... jetzt muss man sich lästigerweise darüber die Mäuler zerreißen!...
Schade, schade.
Hinfahren, hinfahren und glotzen, glotzen, 500 Ocken sparen, 500...
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solong | 03.02.2011 13:13 Uhrrenderinggebühr
... was auch immer dieser verein repräsentiert ... entspricht anscheinend keiner besonders offenen, demokratischen gesinnung ... renderinggebühr für ein projekt was viel demokratischen "guten willen" von denen erforderte dessen relegion dies nicht ist ... das zeigt für den verein ... ein großes masz an "politischer dummheit"...
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....... | 03.02.2011 12:27 Uhrgeschäftstüchtig
zum thema geschäftstüchtig und allerhand und Lizenzgebühr......wie viele Bauherren zahlen Ihre Rechnungen nicht oder zu spät oder handeln jeden runter bis zum geht nicht mehr und versuchen ohen HOAI auszukommen ?
dagegen sind 500 nicht wirklich viel.
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Thomas Ruhrmann | 03.02.2011 09:15 UhrMoschee Ehrenfeld
... ein Bauherr wie jeder andere auch würde nicht 500 "Lizenzgebühr" für die Veröffentlichung eines Renderings fordern sondern wäre erfreut über eine kostenfreie Darstellung seines Projekts.
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archi | 03.02.2011 08:20 UhrKein...
...Bauherr ist wie der Andere. Kein Ort ist gleich und auch der Ton ist nicht alltäglich. Nichts ist selbstverständlich!
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EMIN | 03.02.2011 01:31 UhrKOmmentar vom Vormann
Finde ich auch...
Es sollte eigentlich alles, was in den Medien als "brisant" dargestellt wird, so objektiv erfasst und kommentiert bzw. dokumentiert werden
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nepomuk | 02.02.2011 19:54 Uhr500 Euro
... aber geschäftstüchtig sind sie, das muss man ihnen lassen. 500 Euro dafür, dass jemand Werbung für ihren Neubau machen will. allerhand!
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Godefroy de Bouillon | 02.02.2011 18:15 Uhradvocatus sancti sepulchri
So hätte ichs auch gemacht damals... und bei Erhebung von "Lizenzgebühren" für die Publikation von Renderings wird denselben endlich der inflationäre Geschmack genommen und quasi der Rang eines Kunstwerkstücks zuteil, ist doch toll oder :D
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Schweizer | 04.02.2011 16:36 Uhr@schade
Ich will nicht glauben, dass Sie als Urheber eines Werkes nicht das Recht haben sollten, dieses mit selbstgemachten Fotos auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen? Oder habe ich Sie falsch verstanden?Nach meiner Kenntnis kann Ihnen niemand die Nutzung eines Werkes, an dem Sie die Urheberrechte haben, untersagen, es sei denn Sie erklärten sich vertraglich damit einverstanden, darauf zu verzichten. Grundsätzlich hat der Urheber das Verwertungsrecht und somit das Sagen. Eine kurze Recherche im Netz ergibt Folgendes:
"Das deutsche Urheberrecht räumt dem Urheber grundsätzlich die Befugnis ein, darüber zu entscheiden, wie sein Werk verwertet wird. Dieses Verwertungsrecht gilt für alle Werke des Urhebers. Zu den geschützten Werken gehören unter anderem Werke der Baukunst gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 4 UrhG. Als Werke der Baukunst kommen Gebäude jeglicher Art in Betracht, sofern die notwendige Schöpfungshöhe und Individualität vorliegt.
Ein Urheberrecht kommt mit Entstehung des Werkes zustande, ohne dass es einer Eintragung in einem Register bedarf. So unterfallen bereits die Skizzen, Pläne und Entwürfe eines Werkes der Baukunst dem Urheberrechtsschutz, sofern die Individualität, die das Bauwerk als persönliche geistige Schöpfung des Urhebers qualifiziert, bereits in den Skizzen, Plänen oder Entwürfen ihren Niederschlag gefunden hat und demnach wahrgenommen werden kann.
Grundsätzlich stehen dem Urheber die Verwertungsrechte wie die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, das öffentliche Zugänglichmachen, usw. zu. Demnach darf der Architekt über die Verwendung der von seinem Gebäude aufgenommenen Bilder im Fernsehen, Internet oder auf Postkarten entscheiden." (Quelle: WMRK Rechtsanwälte Köln)