Genehmigungsverfahren für Bauprojekte gestalten sich ja in jedem Land unterschiedlich: In Großbritannien wird beispielsweise die Billigung des zuständigen Staatssekretärs als Quasi-Genehmigung begriffen, auch wenn danach sechs Wochen lang noch Eingaben gegen das Verfahren gemacht werden können, bei denen die Nachweispflicht der Verletzung gültiger Vorschriften jedoch auf Kritikerseite liegt. Insofern können sich die Architekten Lifschutz Davidson Sandilands (London) seit Mitte August 2008 immerhin über eine solche Billigung ihres umstrittenen „Doon-Street-Projekts“ freuen, für das sie den Masterplan entwickelten.
Der Mischnutzungskomplex soll in direkter Nachbarschaft zum National Theatre an Londons Southbank entstehen. Blickfang und städtebauliche Landmarke des Projekts ist ein schlanker, 144 Meter bzw. 48 Geschosse hoher Wohnturm, in dem 329 Wohnungen sowie öffentlich zugängliche Nutzungen auf Erdgeschossniveau geplant sind. Ein neuer Stadtplatz mit Aufzug und Treppenanlage zur Waterloo-Brücke sowie ein öffentliches Schwimmbad und ein Indoor-Freizeitzentrum sind ebenfalls hier geplant. Zudem wird die Rambert-Tanzkompanie hier ihre nach Plänen von Allies & Morrison Architects (London) neu gestalteten Studios beziehen, zudem soll ein Bürogebäude entstehen.
Kritik an dem Projekt war vor allem vom English Heritage und dem Westminster Council geäußert worden, die die Höhe des Turms, das Fehlen erschwinglichen Wohnraums und Beeinträchtigungen der Blickachsen von St. James’s Park und dem Somerset House monierten. Die Staatssekretärin Hazel Blears hatte daraufhin eine Umfrage gestartet und das Projekt auf Grund der „hohen Gestaltungsqualität und technischen Virtuosität“ des Entwurfs als vereinbar mit der Stadtlandschaft gewürdigt und trotz einiger Schwächen gebilligt. Öffentliche Belange wie die Schaffung günstigen Wohnraums würden durch die Bereitstellung eines öffentlichen Schwimmbades und Freizeitzentrums – ohne Inanspruchnahme von Steuergeldern – ausreichend berücksichtigt, so Blears.
English Heritage sieht das anders – es gäbe „vernünftigere Möglichkeiten, öffentlichen Belangen gerecht zu werden, ohne historische Räume zu verletzen“ – und kündigte bereits Widerspruch gegen das Verfahren an.