Der Hauptpersonalrat des Bundeseisenbahnvermögens hat am 7. Oktober 1998 in Abstimmung mit der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands den Verkauf der rund 110.000 Bahnwohnungen abgelehnt. Damit ist einer der größten Immobilienhandel Deutschlands vorerst gescheitert. Die Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands begründete die Entscheidung damit, daß die Verträge, die die Bundesregierung bereits mit privaten Investoren ausgehandelt hatte, gegen das Eisenbahnneuordnungsgesetz verstießen. In der Presseerklärung heißt es: „Die von der Bundesregierung ausgehandelten Verträge stellen nicht sicher, daß die Eisenbahnwohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtung nach den bisherigen Grundsätzen weitergeführt werden können.“
Befürchtet wird, daß Eisenbahnern künftig keine preiswerten Wohnungen mehr erhalten werden. Die Gewerkschaft kündigte an, sich in Zukunft dafür einzusetzen, daß der „Wohnungsbestand der Bahn nicht zerschlagen wird“.
Der Verkauf der Immobilien sollte über sieben Millarden Mark einbringen und künftige Investitionen in Schienenwege sichern.
Meldung vom 24.6.1998