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23.08.2000

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Treppenwitz

Gerichtsurteil zum Königsplatz in Kassel


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Nach einem Urteil des Kasseler Landgerichts vom 22. August 2000 kann die von dem Hamburger Landschaftsarchitekten Gustav Lange entworfene Holztreppe auf dem zentralen Königsplatz in der Kasseler Innenstadt nun abgerissen werden. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts hat Langes Klage gegen die Stadt Kassel auf Unterlassung des Abrisses mit der Begründung abgewiesen, dass das Eigentumsrecht der Stadt schwerer wiege als das Urheberrecht des Künstlers.
Seit längerem steht die 1992 zur documenta in Auftrag gegebene Platzgestaltung in Form einer ins Nichts führenden Treppe im Kreuzfeuer der Kritik. Ursprünglich sollte die Treppe als zentrales Gestaltungselement den Platz verschönern und den Bürgern als kommunikatives Angebot dienen. Doch hatten die Kasselaner von Anfang an ihre Probleme mit der Skulptur und forderten den Abriss.
Schon im Kommunalwahlkampf 1993 stellte sich der CDU-Kandidat Georg Landowski hinter diese Forderung und strebte seit seiner Wahl zum Oberbürgermeister den Abriss an. Mit dem Verfahren und dem Urteilsspruch könne Landowski „jetzt sein Wahlversprechen einlösen“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.
Zumindest war die Pflege und Wartung der Treppenskulptur schon lange unterlassen worden, so dass ein Zustand des Kunstwerks erreicht ist, der eine Entfernung nahe legt.
Auf Nachfrage der BauNetz-Redaktion beim Anwalt Langes möchte man aber noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um über eine eventuelle Berufung beim Oberlandesgericht in Frankfurt zu entscheiden. Nicht einverstanden sei man mit der Begründung des Urteils, seien doch die Urheberrechte bei der Erteilung des Auftrags 1992 zugesichert worden.

Foto: Lothar Koch, Kassel


 
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