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07.04.2006

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Kein planerischer Missgriff

Gericht weist Stuttgart-21-Kritiker ab


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Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in überraschender Deutlichkeit die Klagen von Gegnern des Projekts Stuttgart 21 in letzter Instanz zurückgewiesen. Damit ist das Projekt, zu dem auch der Entwurf eines unterirdischen Bahnhofs von Christoph Ingenhoven gehört, juristisch nicht mehr anfechtbar. Das meldet die Stuttgarter Zeitung vom 7. April 2006.

Allerdings liegt noch nicht für alle sechs Planungsabschnitte Baurecht vor; dies wird erst für 2007 erwartet. Entsprechend zurückhaltend äußert sich die Deutsche Bahn zu der Frage nach dem Baubeginn. Gegner halten das Vorhaben, das 2,8 Milliarden Euro kosten soll, weiterhin für unfinanzierbar.

Das Gericht hatte geurteilt, das Vorhaben sei kein „planerischer Missgriff“, vielmehr könne dadurch eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur geschaffen werden. Die Gewinnung von 100 Hektar Baufläche im engen Stuttgarter Talkessel an Stelle der bisherigen Bahnanlagen hält das Gericht für ein legitimes Planungsziel.

Das Gericht räumte allerdings ein, dass das Projekt Eingriffe in Natur- und Denkmalschutz mit sich bringe - immerhin sollen Teile des Bonatz‘schen Hauptbahnhofs abgerissen werden. Dies habe aber gegenüber den genannten Vorteilen kein eindeutiges Übergewicht.


 
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