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29.11.2019

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Fusion von Innen- und Raumpolitik

Förderprogramm Soziale Stadt wird neu ausgerichtet


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Das kleine Quartierszentrum in Donauwörth, der Gemeinschaftsgarten in Leipzig-Grünau, die neuen Fassaden in der Dortmunder Bornstraße – das sind scheinbar selbstverständliche Einrichtungen und Maßnahmen in einer Nachbarschaft. Doch im Hintergrund gibt es Förderstrukturen, die einige solcher Projekte überhaupt erst möglich machen, sozial wie auch räumlich. Das Programm „Soziale Stadt“ etwa ist eine dieser Fördermöglichkeiten. 1999 starteten es Bund, Länder und Kommunen aufgrund des Strukturwandels im Ruhrgebiet. Seit zwanzig Jahren ist Soziale Stadt ein bundespolitisches Instrument, um auf der lokalen Ebene zu handeln, eben jenen Quartiersgarten einzurichten, oder eine Fassade zu erneuern, allgemein formuliert: um sozialen Segregationsprozessen durch räumliche und infrastrukturelle Maßnahmen entgegenzuwirken.

Immer wieder wurde das Programm in den letzten zwanzig Jahren geändert, etwa 2011 infolge drastischer Mittelkürzungen. Nun will das seit 2018 zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Programm Soziale Stadt neu ausrichten. Ziel ist es, die Reichweite auch auf kleinere Städte und Gemeinden auszuweiten und das Programm stärker auf soziale und ökologische Belange hinzuwenden. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Das bisherige Programm „Soziale Stadt“ wird ab 2020 im neuen Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgehen.
  • Mit dem neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt“ werden ab 2020 über § 171e BauGB (Soziale Stadt) hinaus die Förderziele erweitert, z.B. bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.
  • Es sollten Förderanreize zur interkommunalen Zusammenarbeit und Stadt- und Umlandpartnerschaften geschaffen werden. Besonders wichtig ist bei solchen gemeinsamen Vorhaben ein geringerer kommunaler Eigenanteil von 10 Prozent statt wie bisher ein Drittel der Projektkosten.
  • Eine Förderung des Bunds soll nunmehr auch in interkommunaler Kooperation möglich sein durch eine verstärkte Ausrichtung auf die Daseinsvorsorge und das integrativen Zusammenleben.

2018 wurden insgesamt 934 Gesamtmaßnahmen in 533 Groß-, Mittel- und Kleinstädten sowie Landgemeinden im Rahmen der Sozialen Stadt vom Bund gefördert. In den letzten Jahren stellte der Bund dafür jährlich 190 Millionen Euro zur Verfügung. Ab 2020 will das BMI für das neue Programm Sozialer Zusammenhalt nun eine Erhöhung auf 200 Millionen Euro jährlich bewirken. (sj)

Fotos: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat





 
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