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04.07.2019

Frontalangriff auf die Baukultur

Europäischer Gerichtshof kippt HOAI


Seit 2015 haben die Bundesarchitektenkammer und die Bundesregierung im Vertragsverletzungsverfahren mit der EU gekämpft, jetzt ist die Sache gegen die Hoffnung vieler Planer*innen und auch gegen die Baukultur in Deutschland ausgegangen: Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen.

Wie die Bundesarchitektenkammer (BAK) mitteilt, begründet der Gerichtshof seine Entscheidung mit der 2006 verabschiedeten EU-Dienstleistungsrichtlinie. Gemäß dieser Richtlinie solle in einem freien europäischen Binnenmarkt der Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein. Etwas anderes gelte nur, wenn das verbindliche Preisrecht zwingend erforderlich ist, um höherrangige Güter wie Leben oder Gesundheit zu schützen. Dass eine verbindliche Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen genau diese Anforderungen erfüllt und somit ein wichtiger Bestandteil einer ganzen Reihe qualitätssichernder Regelungen ist, hatte, so die BAK, die Bundesregierung in ihren Verhandlungen mit der EU ausführlich dargelegt. BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann verspricht, „die Gespräche mit dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium fortzuführen, um die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten“.

Wie erwartet, hagelt es nun vielstimmige Kritik aus der Branche gegen die Entscheidung des Gerichtshofes. Christine Degenhart, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, sagt: „Das Urteil ist nicht nur ein herber Schlag für den Berufsstand der Architekten und Ingenieure, sondern auch für alle Verbraucher und Auftraggeber von Planungsleistungen“. Für Christoph Schild, den Präsidenten des Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) ist die Gefahr nun groß, dass sich Planende einen „ruinösen Unterbietungswettbewerb“ liefern. „Der deutsche Markt wird für Billiganbieter geöffnet. Man mag sich gar nicht ausdenken, wo und auf wessen Kosten seriöse Planungsbüros künftig sparen sollen, um diesen Wettbewerb zu bestehen.“, so Schild.

Wie fatal diese Entscheidung auch für kleinere und mittelständische Büros sein wird, hat der Architekt Eike Becker  in seiner lesenswerten Kolumne für den Baumeister zusammengefasst. „Viel zu häufig hat die Berufung auf diesen Schutzheiligen aller Architekten und Ingenieure unsere schüttere Verhandlungsposition in Vertragsgesprächen gestärkt und uns ein halbwegs auskömmliches Honorar beschert.“, schreibt er und nennt die Entscheidung „eine kolossale Fehlinterpretation der tatsächlichen Verhältnisse und ein wirtschaftspolitischer Frontalangriff auf die hiesige Baukultur“. Deutlicher kann man es nicht sagen. (fm)


Kommentare:
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Mehrere Jahre hatte die Bundesregierung mit der EU um die Erhaltung der HOAI gerungen – ohne Erfolg.

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Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes droht nun das Ende der HOAI und ein Unterbietungswettbewerb für Planungsleistungen.

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