Der Streit um die Erweiterung des Bundesverfassungsgerichtes im Botanischen Garten in Karlsruhe geht auch nach der Wettbewerbsentscheidung (siehe BauNetz-Meldung vom 23.9.2002) weiter. Wie die FAZ am 4. November 2002 meldete, hat der Landeswettbewerbsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg das Wettbewerbsergebnis nach dem Protest eines Teilnehmers revidiert. Nach der Prüfung durch den Ausschuss ist der Grundplan des Entwurfes von Michael Auerbacher etwa um fünf Prozent größer als in der Ausschreibung vorgesehen. Damit hätte dieser Wettbewerbsbeitrag bereits in der Vorprüfung des Auslobers aussortiert werden müssen. Den Auslobern wird daher vom Landeswettbewerbausschuss die Aberkennung des ersten Preises anempfohlen. Wenn der Auslober dieser Aberkennung nicht nachkommt, könnten weitere Teilnehmer das Wettbewerbsergebnis gerichtlich anfechten.
Dieser Verfahrensfehler kommt der Karlsruher Bürgerinitiative entgegen, die sich für den Erhalt des Botanischen Gartens und gegen die Neubauten des Bundesverfassungsgericht organisiert hat.