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17.02.2011

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Welche Wettbewerbe wollen wir?

Diskussion in Wiesbaden


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Wettbewerbe, die während des laufenden Verfahrens von ausgeschiedenen Kollegen in der Presse kommentiert werden, Wettbewerbsergebnisse, die von der Öffentlichkeit abgelehnt und am Ende „wegdiskutiert“ werden, öffentliche Bauherren, die nur noch vereinzelte „Leuchtturmprojekte“ als Wettbewerbe ausschreiben, die meisten Bauaufgaben jedoch auf anderen Wegen vergeben: Die Wettbewerbskultur in Deutschland steckt in der Sackgasse. Wenn ihre Relevanz in der eigenen Berufsgruppe so wenig Rückhalt findet, wie soll man diese dann einem fachfremden Bauherrn vermitteln? Die Architektenkammer Hessen (AKH) stellt daher die Gretchenfrage: Welche Wettbewerbe wollen wir?

Am 23. Februar 2011 führt sie in Wiesbaden unter diesem Motto eine Diskussionsveranstaltung mit Kurzvorträgen aus verschiedenen Blickwinkeln des Wettbewerbswesens durch. Im Fokus steht unter anderem der letzten Endes „gescheiterte“ Wettbewerb für das Museum Sander auf der Darmstädter Mathildenhöhe, den die Architekten Schulz & Schulz (Leipzig) gewonnen hatten (BauNetz-Meldung vom Juni 2010 zum Wettbewerbsergebnis). Dessen Ergebnis wird nun – auf Grund des „geringen Rückhalts in der Öffentlichkeit“, so die Bauherren – nicht umgesetzt. Auch die heftigen Auseinandersetzungen um das „Stadthaus am Markt“ in Frankfurt (BauNetz-Meldung zum Wettbewerbsergebnis im Januar 201o) war ein Auslöser für die Veranstalter, das Thema Architektenwettbewerbe zur Diskussion zu stellen. Als Referenten sind geladen:

  • Grundlagen, Verfahren, Konflikte
    Barbara Ettinger-Brinckmann, ANP Kassel, Architektin und Präsidentin der AKH
  • Vergabe-, Planungs-, Baukultur
    Joachim Klie, AG 5 Architekten Darmstadt, Architekt, Stadtplaner und Vorsitzender des Wettbewerbs- und Vergabeausschusses der AKH
  • Wettbewerbe aus der Sicht des Auslobers
    Stefan Rausch-Böhm, Stadtplanungsamt Wiesbaden, Architekt, Stadtplaner und Mitglied im Wettbewerbs- und Vergabeausschuss der AKH
  • Wettbewerbe aus der Sicht des Teilnehmers
    Volker Staab, Staab Architekten Berlin
  • Verantwortung des Preisrichters
    Zvonko Turkali, Turkali Architekten Frankfurt, Architekt und Vorsitzender des BDA Hessen
Der Abend wird moderiert von AKH-Pressesprecher Christof Bodenbach. Der Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten unter www.akh.de.

Termin: 23. Februar 2011, 19 Uhr


Ort: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden


Zum Thema:

www.akh.de


Download:

Ankündigung

Kommentare
...geben nicht die Meinung der Redaktion wieder, sondern ausschließlich die ihrer jeweiligen Verfasserinnen und Verfasser.

2

Wettbewerbsideen | 18.02.2011 12:15 Uhr

nicht ohne Bearbeitungshonorar !

Die kreative Arbeit an Wettbewerben sollte honoriert werden. Ein Bearbeitungshonorar bzw. eine Aufwandsentschädigung sollte die Regel sein.

Wettbewerbe ohne Bearbeitungshonorar sollten 2-phasig sein: mit einem geringen Aufwand in der 1.Phase (max. ein A2-Plan) und einem Bearbeitungshonorar bzw. einer Aufwandsentschädigung in der 2.Phase.

Insbesondere für städtebauliche Wettbewerbe und Wettbewerbe von öffentlichen Gebäuden!

Keine andere Branche verschenkt ihre Ideen!

Jurymitglieder und die Organisatoren des Wettbewerbs werden auch angemessen honoriert. Von den Teilnehmern werden aber nur 10-25% honoriert. Mindestlohn für die Wettbewerbsbearbeitung!

50% Bearbeitungshonorar, 50% Preisgelder

1

M.Beisel | 17.02.2011 16:35 Uhr

Verfahrene Verfahren

Sehr geehrte Kollegen,

ich bin der Meinung, dass Wettbewerb zur Qualitätssicherung in der Architektur unumgänglich ist.

Der Wettbewerb zur Lösungsfindung würde auch einigen anderen Branchen gut zu Gesicht stehen. Jedoch ist außer den Architekten kaum jemand bereit, Zeit und Geld in so etwas Ungewisses wie ein Wettbewerbsverfahren zu investieren.

Die heutige Situation im Architekten-Wettbewerbswesen ist ausgesprochen verfahren.
Hat man bei einem Wettbewerb den ersten Preis gemacht, muss man in aller Regel noch in weiteren Verfahren (z.B. VOF) bestehen. In anderen Branchen sind solche doppelten Verfahren komplett unüblich oder werden entsprechend honoriert.

Sind diese Verfahrenshürden genommen muss man immer häufiger noch fürchten, dass sich politischer Widerstand regt und/oder das Volk "aufbegehrt".
Bürgerbeteiligung ist eine feine Sache, aber sie sollte zur rechten Zeit passieren - VOR dem Wettbewerbsverfahren. Sonst wird das komplette System ad Absurdum geführt.

Ich gebe zu bedenken, dass die meisten Architekten ihre Wettbewerbe nicht (nur) zum Spaß machen.

mfg

 
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