Die Bahn AG hat am 5. Dezember 1996 ihre umfangreichen Planunterlagen zu Stuttgart 21 dem Regierungspräsidium zur offiziellen Prüfung übergeben. Damit beginnt das Raumordnungsverfahren für das Großprojekt, in dessen Rahmen vor allen Dingen geprüft werden soll, in welcher Hinsicht „Stuttgart 21“ möglicherweise mit anderen raumordnerisch bedeutsamen Vorhaben in Konflikt steht. Dabei sollen in erster Linie verkehrstechnische und umweltrelevante Aspekte unter die Lupe genommen werden. Regierungspräsident Udo Andriof betonte, daß es in dieser Phase der behördlichen Prüfung keine Präferenzen für einen der zur Debatte stehenden Entwürfe gebe. Außer der „offiziellen“ Planung des Büros von Gerkan, Marg und Partner werden vor allem die als „Stuttgart 21 lean“ und „Stuttgart 21 Kombi“ bekannt gewordenen Gegenkonzepte in der Öffentlichkeit diskutiert. Das jetzt angestrengte Raumordnungsverfahren wird vermutlich etwa ein Jahr dauern. Es geht dem eigentlichen Genehmigungsverfahren, der Planfeststellung, voraus.
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