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30.03.2023

Wiederaufbau, Unterbingung, erneuerbare Energien

Bundeskabinett verabschiedet Änderungen im Baugesetzbuch


Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern viel zu lange in Deutschland. Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung diese Zeit mindestens halbieren. Gestern veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), mit welchen Maßnahmen es zu den Beschleunigungspaketen beiträgt und was das Bundeskabinett dazu verabschiedet hat.

Von Friederike Meyer


Mit drei Planungsbeschleunigungspaketen will die Bundesregierung ein höheres Tempo bei der Planung, Genehmigung und Realisierung von zukunftsweisenden Vorhaben in den Bereichen Erneuerbare Energien, Verkehr, Bau und Digitalisierung ermöglichen, so erläutert es eine gestern publizierte Mitteilung des BMWSB. Zu den bereits im Dezember 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen zur Planungsbeschleunigung gehören zum Beispiel, dass die digitale Veröffentlichung von Planentwürfen die Regel wird und nicht mehr nur der Zusatz, und dass sich die Genehmigungsfristen für Bauleitpläne für die höhere Verwaltungsbehörde von drei auf einen Monat verkürzen.

Gestern hat das Bundeskabinett nun weitere Formulierungsvorschläge für Verbesserungen im Baugesetzbuch verabschiedet. Laut einer Mitteilung des BMWSB betreffen diese den Wiederaufbau nach Katastrophen, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Unterbringung von Geflüchteten.

Mit der dauerhaften Aufnahme einer Wiederaufbauklausel in das Baugesetzbuch soll § 246c, der nach dem Hochwasser im Sommer 2021 beschlossen worden war, entfristet werden. Er ermöglicht den Landesregierungen, bei künftigen Katastrophenfällen bauplanungsrechtliche Sonderregelungen zu aktivieren, um dringend benötigte Gebäude für die Versorgung der Bevölkerung befristet auf fünf Jahre zu errichten oder umzunutzen, Gebäude örtlich versetzt wiederaufzubauen und Siedlungen an weniger gefährdete Standorte zu verlagern.

Damit der Ausbau der erneuerbaren Energien zügig vorankommen kann, sollen künftig leichter Befreiungen erteilt werden, um von Bebauungsplänen zugunsten von Windparks und Solaranlagen abweichen zu können. Dazu gehört eine neue Außenbereichsprivilegierung zugunsten von Agri-Photovoltaik-Anlagen, die Stromerzeugung und zugleich landwirtschaftliche Nutzung der Flächen ermöglichen. Land- und forstwirtschaftliche sowie Gartenbaubetriebe können demnach künftig PV-Anlagen in einer Größe von bis zu 25.000 Quadratmetern ohne Planungsverfahren errichten und den produzierten, nicht selbst benötigten Strom ins Netz einspeisen.

Die Sonderregelung zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylbegehrenden in den Kommunen (§ 246 Absätze 8 bis 17 BauGB) soll bis Ende 2027 verlängert werden. Sie will die Gemeinden entlasten, indem sie ihnen die Errichtung der Unterkünfte ohne entsprechende Bauleitplanung ermöglicht und ihnen für die kommenden vier Jahre Planungssicherheit bietet.

Schließlich gibt das BMWSB einen Ausblick auf den Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, der im Sommer 2023 auf den Weg gebracht werden soll. Ziel sei hier unter anderem die Errichtung eines Kompetenzzentrums zur Fort- und Weiterbildung von Planerinnen und Planern beim Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR), das zugleich als Wissenspool und bundesweites Netzwerk dient, heißt es darin. Zudem solle der Pakt auch zahlreiche weitere Aufträge für die in diesem Jahr anstehende umfassende Novelle des BauGB enthalten.


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 Mit der dauerhaften Aufnahme einer Wiederaufbauklausel in das Baugesetzbuch sollen Landesregierungen bei künftigen Katastrophen schneller reagieren können. Im Bild das Hochwasser in Altenahr-Kreuzberg am 15. Juli 2021.

Mit der dauerhaften Aufnahme einer Wiederaufbauklausel in das Baugesetzbuch sollen Landesregierungen bei künftigen Katastrophen schneller reagieren können. Im Bild das Hochwasser in Altenahr-Kreuzberg am 15. Juli 2021.


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