Berlins Bausenator Jürgen Klemann hat am 12. März die Gestaltungssatzung für den Berliner Prachtboulevard Unter den Linden unterschrieben. Jetzt hat sich der Landesdenkmalrat in einem offenen Brief gegen diese Verordnung gewandt: Die Satzung gefährde die ideelle und materielle Substanz des außerordentlich bedeutsamen historischen Ensembles. Insbesondere kritisieren die Denkmalschützer, daß Häuser in Zukunft 30 Meter hoch sein dürfen. Damit wird der historische Richtwert überschritten. Der Landesdenkmalrat forderte die Abgeordneten und den Regierenden Bürgermeister dazu auf, die Satzung in enger Abstimmung mit den Denkmalpflegern überarbeiten zu lassen.