Der Ende letzten Jahres vom Verwaltungsgericht (VG) Hamburg verhängte Baustopp für die Airbus-Werft am Mühlenberber Loch in Hamburg wurde am 20. Februar 2001 durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg wieder aufgehoben. Trotz der Proteste und Klagen von Anwohnern in Hamburg-Nienstedten und Neuenfelde können die Arbeiten aufgenommen werden. Rechtsmittel können gegen das Urteil des OVG nicht mehr eingelegt werden. Die Kläger können in letzter Instanz allerdings vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um für ihr Recht zu streiten.
Für die Teilfertigung des neuen Airbus A3XX im Stadtteil Finkenwerder wird eine 140 Hektar große Fläche an der Elbe aufgeschüttet. Hier soll noch im Herbst diesen Jahres mit den Bauarbeiten für eine Flugzeugwerft nach Plänen des Hamburger Architekturbüros von Gerkan, Marg und Partner (gmp, Hamburg) begonnen werden, das im Dezember 2000 ein konkurrierendes Gutachterverfahren für sich entscheiden konnte. Bereits am morgigen Donnerstag wird am Mühlenberger Loch mit den Umpolderung begonnen, um die durch das Verfahren verlorene Zeit wieder einzuholen. Bis zum Jahr 2004 sollen die Erweiterungsarbeiten abgeschlossen sein, so dass bereits 2006 der erste Airbus vom Typ A380 übergeben werden kann.
Der gmp-Entwurf sieht eine Anlage mit über 20 Hallen vor, deren Tragkonstruktion sich außerhalb des Raumvolumens befindet. Die Tragkonstruktion mit den transparenten Fassaden bestimmen als durchgehendes System die gesamte Werksanlage. Ausführliche Informationen und mehrere Abbildungen finden Sie in der BauNetz-Meldung zur Wettbewerbsentscheidung vom 1.12.2000.
Abbildung: gmp