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05.03.2015
Competition: Über Wettbewerbe
BAUNETZWOCHE#400
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ARTIK | 07.03.2015 10:40 Uhr@ghost
..das mit dem Urheberrecht ist so eine Sache..
natürlich stimme mit der angemessenen Würdigung des "Hauptentwerfers" vollkommen zu, gerade wenn WBW unter falscher Flagge abgegeben werden. Problematisch wird es doch dann gerade bei der Abgrenzung der Teamarbeiten. Kritische Diskussionen, Optimierungen, Anregungen führen doch meist erst zu einen richtig gutem Ergebnis. Dabei ist auch meist der kleine Kommentar oder Skizze von sehr erfahrenen Kollegen gold wert, wenn man ihn zu schätzen weiß.
Die Frage nach der Zweitverwertung ist schon super...wäre doch nur das mit sich doch zumindest mit den Arbeiten bei neuen Verfahren bewerben könnte, dann hätten sich das ganze zumindest als Referenz gelohnt.
..und das Ende der schöpferischen Leistungen ist nicht mit der Lph2. abgeschlossen. Sicherlich ist hier die grobe Richtung für ein Haus gegeben...im Laufe des Projektes werden noch so einige Punkte teilweise grundlegend überarbeitet, was auch in angemessener Weise gewürdigt werden sollte.
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Ghostplaner | 06.03.2015 19:12 Uhr@remko
Die Idee mit der ARGE ist im Prinzip nicht schlecht, aber darauf müsste sich der Arbeitgeber erst einmal einlassen, was aufgrund seiner besseren Verhandlungsposition nicht sehr realistisch sein dürfte.
Die 'Besserstellung' , obwohl ich diesen Begriff nicht verwenden wärde, gegenüber anderen Beteiligten, die in anderen Projektphasen einen wichtigen Beitrag liefern, liegt in dem Wesen des Urheberrechts, das nur durch eine geistige künstlerische Schöpfung erworben werden kann. Der Entwurf ist die DNA des Projekts, Managementtätigkeiten, auch versierte Detaillierungen, die aber letztlich nicht die Qualität einer schöpferischen Leistung erfüllen, sind vom Urheberrecht ausgeschlossen. Das ist Ähnlich wie bei einem Musikstück, wo einer den Song geschrieben hat und andere sich um die Aufnahme und den Vertrieb kümmern. Finanziert wird das von einem Label, aber keiner würde auf die Idee kommen, den Label als Urheber zu betrachten.
Die Schwierigkeit des angestellten Entwerfers liegt darin, dass sein Geistesblitz, der durchaus großes bewegen kann, schnell erloschen ist. Nach gewonnenem Wettbewerb fängt er wieder bei Null an. Ein Kollege in einer anderen Leistungsphase kann Fachwissen anhäufen, das universeller ist. Deshalb besitzt der Entwerfer das Urheberrecht, das eben auch solche Leistungen anerkennt.
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Ghostplanet | 06.03.2015 18:34 Uhr@ xyz
Das könnte man so sehen, wenn es einen freien Markt gäbe. Das heisst, dass man frei entscheiden könnte, ob man an dem Wettbewerb unter eigenem Namen teilnimmt und damit auch das Risiko voll trägt, oder eben in einem angestellten Arbeitsverhältnis. Die Realität zeigt jedoch, dass diese Wahl nicht getroffen werden kann, da der Zugang zu dem 'Markt' des Wettbewerbs beschränkt ist und deshalb demjenigen einen Marktvorteil verschafft, der dazu Zugang hat.Im übrigen lohnen sich offensichtlich Wettbewerbe für Büros langfristig, sonst würden diese daran zugrunde gehen. Der mögliche finanzielle Verlust wird bereits in das Gehalt einkalkuliert, das entsprechend niedrig ausfällt. Das Risiko trägt damit auch der Angestellte. Der Erfolg bei einem Gewinn steht ihm aber nicht zu. Abgesehen davon, geht es in meinem Kommentar nicht um die finanzielle Verwertung, die mit der Veräußerung des Nutzungsrechts abgegolten ist, sondern um die ideele Honorierung als geistiger Schöpfer in der öffentlichen Wahrnehmung.
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remko | 06.03.2015 10:02 Uhr...
@ Ghostplaner: Es wird niemand gezwungen, seinen 'innovativen' Beitrag dem 'Verfasser' zu überlassen. Wenn man für ein Architekturbüro in den Wettkampf zieht, dann hat man zumeist einen Vertrag unterschrieben, welcher all diese Fragen regelt. Man wird dafür bezahlt, dass man das während der Arbeitszeit produzierte geistige Gut dem Eigentümer überlässt. Und wieso sollten an Wettbewerben beteiligte Personen besser gestellt sein, als die, die an der weiteren Ausarbeitung und Detaillierung der Projekte arbeiten? Da schaut einem der 'Verfasser' ja auch nicht ständig über die Schulter. Eine Alternative wäre, für einen Wettbewerb eine Arge zu gründen, da wären die jeweiligen Parteien gleichberechtigte Verfasser. Aber in diesem Fall fliesst zwangsläufig bei einem Misserfolg kein Geld - ein häufig auftretendes Schicksal von 'Entwurfsverfassern'.
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xyz | 06.03.2015 08:52 Uhr@Ghostplaner
Auch wenn ich Sie teils verstehe, sie ignorieren die "Leistung" des Auftraggebers das Risiko zu übernehmen. Der Handel von Risikoübernahme mit hohem Gewinnpotential auf der einen Seite gegen niedrigeres garantiertes Einkommen auf der anderen Seite ist ein Grundmechanismus des freien Marktes.
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Ghostplaner | 05.03.2015 18:33 UhrUrheberrecht und Erfolg
Interressantes Heft.
Was leider etwas zu kurz kommt, ist das Thema "Urheberrecht bei Ghostplanern", also angestellten Architekten oder externen Büros wie Drei gegen drei.
Jeder weiß, dass der Chef in vielen Fällen wenig bis nichts zum Wettbewerb beigetragen hat. Das muss nicht immer so sein, es kommt allerdings häufig vor.
Wie erklärt es sich z.B. auch, dass manche Büros an vielen Wettbewerben parallel arbeiten und sich die Inhaber zeitgleich auch noch um Projekte im Bau oder ihre Professur kümmern?
Absolute Genies mit einem Herr von Ameisen, wie sie gerne selbst wahrgenommen werden wollen?
Hier wird eben delegiert und outgesourced. Kreatives Arbeiten sieht anders aus.
Und obwohl ja auch der angestellte Architekt ein Urheberrecht besitzt, wird bei der "Zweitverwertung" auf akademischer Ebene diese Qualitfikation kaum anerkannt.
Anders ausgedrückt, nicht derjenige, der tatsächlich zum Erfolg beigetragen hat, wird honoriert, sondern derjenige, der ihn in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Letztlich zählt das, was darauf steht, nicht das, wie es entstanden ist.
Das bedeutet, dass nicht der Kreative für seine Tätigkeit öffentlich geschätzt wird, sondern derjenige, der für die kreativie Leistung gezahlt hat.
Dass dieses Beschäftigungsverhältnis nicht "frei" ist, dafür sorgen schon die beschränkten Wettbewerbe: Also entweder einen Job als Angestellter bei einem Wettbewerb oder gar kein Wettbewerb und keine Aussicht auf Honorar.
Gewinnen kann man in jedem Falle nicht.
Aber gerade deshalb gibt es ja das Urheberrecht, weil es jemjenigen zu seinem Recht verhelfen soll, das er sich durch seine innovative Arbeit erworben hat.
Komischerweise interessiert es nun mal in der Öffentlichkeit niemanden, wer etwas tatsächlich gemacht hat. Vielleicht ist es zu mühsam, oder gar unmöglich, herauszufinden, wem welcher Anteil zusteht. Das mag sein. Profitieren tun jedenfalls immer die gleichen.
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Ghostplaner | 17.03.2015 09:46 Uhr@ARTIK
Es ist richtig, bei einem schöpferischen Prozess, wo es mehrere Beteiligte gibt, gibt es auch mehrere Urheber bzw. Miturheber.
Jeder, der einen Anteil hat, gehört zu den Miturhebern. Das Wesentliche, worauf ich zu sprechen kommen wollte, ist, dass trotz eines gemeinschaftlich zustande gekommenen Entwurfs, die Leistung nur einseitig gewürdigt wird.
Die Frage kann man doch ernsthaft stellen, wer entwirft den Entwurf und wer profitiert von der öffentlichen Wertschätzung?
In anderen Branchen werden Mitarbeiter z.B. in der Pharmaindustrie oder Automobilbranche, die bei der Erfindung eines Patents einen wesentlichen Anteil haben, namentlich genannt und im Patenttext als „Erfinder“ aufgeführt: Sie haben die Leistung für eine Firma erbracht, sind aber dennoch geistiger Eigentümer.
Das wird bei den Architekten gerne vergessen.