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10.02.2010
Der Architekt als Urheber
5. Henselmann-Kolloquium in Berlin
Nicht oft gelingt es Architekten, unter Hinweis auf ihr Urheberrecht gegen Veränderungen oder Zerstörungen ihres Werkes vorzugehen. Meinhard von Gerkan hat gegenüber der Bahn zumindest einen Teilerfolg errungen: Der Berliner Hauptbahnhof bleibt zwar unvollständig, aber die Bahn zahlt wenistens eine Spende an die Stiftung des Architekten. Weniger Erfolg haben die Erben von Paul Bonatz: Sie mussten kürzlich angesichts massiver Drohungen (übrigens wiederum der Bahn!) eine Einstweilige Verfügung gegen den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs fallen lassen. Immerhin hatte Günter Behnisch einst unter Hinweis auf sein Urheberrecht die drohende Verstümmelung des Münchener Olympiastadions abzuwenden gewusst: Statt dessen wurde die Arena in Fröttmaning gebaut.
„Über die Geringschätzung des Architekten als Urheber. Kulturelle Aspekte im Umgang mit moderner Architektur“ ist denn auch das (spannende) Thema des 5. Hermann-Henselmann-Kolloquiums, das die Hermann-Henselmann-Stiftung in Kooperation mit unter anderem der Architektenkammer und dem BDA Berlin am 19. Februar 2010 veranstaltet.
Anlass für diese Themensetzung sind sowohl die Debatten und juristischen Auseinandersetzungen der letzten Zeit bei spektakulären öffentlichen Bauvorhaben wie dem Hauptbahnhof in Berlin als auch der problematische Umgang mit vielen öffentlichen Bauten der Nachkriegsmoderne in Deutschland, bei deren Umbau oder Modernisierung oftmals das Urheberrecht ihrer Schöpfer missachtet wird oder erst umständlich eingefordert werden muss.
Als Redner treten unter anderem Volkwin Marg, Wolf-Rüdiger Eisentraut, Hardt-Walterr Hämer und Michael Braum auf.
Termin: 19. Februar 2010, 10-19.30 Uhr
Ort: bcc Berliner Congress Center, Gelber Saal, Eingang Haus des Lehrers, Alexanderstraße 9, 10178 Berlin
Um Anmeldung wird gebeten unter info@hermann-henselmann-stiftung.de
Teilnahmebeitrag: 5 Euro (inklusive Mittagessen)
Zum Thema:
Download des Programms (PDF) bei der AK Berlin
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