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10.02.2010

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Der Architekt als Urheber

5. Henselmann-Kolloquium in Berlin


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Nicht oft gelingt es Architekten, unter Hinweis auf ihr Urheberrecht gegen Veränderungen oder Zerstörungen ihres Werkes vorzugehen. Meinhard von Gerkan hat gegenüber der Bahn zumindest einen Teilerfolg errungen: Der Berliner Hauptbahnhof bleibt zwar unvollständig, aber die Bahn zahlt wenistens eine Spende an die Stiftung des Architekten. Weniger Erfolg haben die Erben von Paul Bonatz: Sie mussten kürzlich angesichts massiver Drohungen (übrigens wiederum der Bahn!) eine Einstweilige Verfügung gegen den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs fallen lassen. Immerhin hatte Günter Behnisch einst unter Hinweis auf sein Urheberrecht die drohende Verstümmelung des Münchener Olympiastadions abzuwenden gewusst: Statt dessen wurde die Arena in Fröttmaning gebaut.

„Über die Geringschätzung des Architekten als Urheber. Kulturelle Aspekte im Umgang mit moderner Architektur“ ist denn auch das (spannende) Thema des 5. Hermann-Henselmann-Kolloquiums, das die Hermann-Henselmann-Stiftung in Kooperation mit unter anderem der Architektenkammer und dem BDA Berlin am 19. Februar 2010 veranstaltet.

Anlass für diese Themensetzung sind sowohl die Debatten und juristischen Auseinandersetzungen der letzten Zeit bei spektakulären öffentlichen Bauvorhaben wie dem Hauptbahnhof in Berlin als auch der problematische Umgang mit vielen öffentlichen Bauten der Nachkriegsmoderne in Deutschland, bei deren Umbau oder Modernisierung oftmals das Urheberrecht ihrer Schöpfer missachtet wird oder erst umständlich eingefordert werden muss.

Als Redner treten unter anderem Volkwin Marg, Wolf-Rüdiger Eisentraut, Hardt-Walterr Hämer und Michael Braum auf.

Termin: 19. Februar 2010, 10-19.30 Uhr
Ort: bcc Berliner Congress Center, Gelber Saal, Eingang Haus des Lehrers, Alexanderstraße 9, 10178 Berlin

Um Anmeldung wird gebeten unter info@hermann-henselmann-stiftung.de
Teilnahmebeitrag: 5 Euro (inklusive Mittagessen)


Zum Thema:

Download des Programms (PDF) bei der AK Berlin


Kommentare
...geben nicht die Meinung der Redaktion wieder, sondern ausschließlich die ihrer jeweiligen Verfasserinnen und Verfasser.

2

Die gefährdete Moderne | 11.02.2010 16:29 Uhr

Nachkriegsarchitektur

hier eine interessante Seite zu der immer mehr verschwindenden Nachkriegsmoderne in der BRD

www.transformationsfelder.de
www.blog.transformationsfelder.de

1

Kein Funktionalist | 10.02.2010 22:57 Uhr

Architektur als objekthafte Kunst?

Solange Urheberrecht nicht bedeutet, dass keine Evolution und Veränderung stattfinden darf, kann man die Bemühungen zwar verstehen. Letztendlich beschleicht mich jedoch die Befürchtung, dass sich einzelne Architekten wieder zu wichtig nehmen und selbstherrlich erklären wollen, wo der Hase/die Kunst langläuft. Baukultur hin oder her - letztendlich sollte Architektur durch Benutzbarkeit, Konstruktion und Ästhetik bestechen und nicht an formalen Existenzrechten, die auf irgendwelchen Gesetzestexten beruhen. Durch Pochen auf Formalien lässt sich nicht automatisch Akzeptanz und Anerkennung generieren.
Dass bei Neubauvorhaben (z.B. gmp/Hauptbahnhof Berlin) eine Art "Autorenrecht" des Architekten bestehen sollte, braucht man möglicherweise nicht diskutieren. Wie das beim (verhinderten?) Umbau des Olympiastadions in München ausschaut, ist mitunter eine kontroversere und interessantere Debatte.

 
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