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14.11.2024
Neuer Anlauf in Berlin
Ideenwettbewerb zum Tempelhofer Feld ausgelobt
Der Wettbewerb für eine mögliche Randbebauung des Tempelhofer Feldes hat begonnen. Seit gestern steht die Auslobung im Netz. Eine solche Nachricht hätte 2014 wohl kaum jemand für möglich gehalten. Vor zehn Jahren stimmten die Berliner*innen in einem Volksentscheid für den Erhalt des Tempelhofer Feldes als Freifläche – und straften damit auch die von vielen Seiten als undurchdacht kritisierten Bebauungsideen des Senats ab. Seitdem gilt das „Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes“ (ThF-Gesetz). Es verbietet jegliche Baumaßnahmen.
Die Zeiten haben sich geändert. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wächst, die vielen Hektar Freifläche inmitten der aus allen Nähten platzenden Stadt wecken Begehrlichkeiten. Mit diesem Argument startet die amtierende Berliner Regierungskoalition aus CDU und SPD nun einen neuen Anlauf für eine Randbebauung auf der landeseigenen Fläche. Klar ist, dass sie für eine Gesetzesänderung nicht nur die Argumente der gut organisierten Bürgerinitiative hören, sondern auch die Ergebnisse der beiden von ihr initiierten Dialogwerkstätten beachten muss. Deren Teilnehmer*innen unterstrichen im September die Bedeutung des Tempelhofer Feldes für den Naturschutz und sprachen sich mehrheitlich für den Erhalt in seiner jetzigen Form aus.
Daher hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nun nicht wie ursprünglich geplant einen stadtplanerischen, sondern einen stadt- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb ausgelobt. Er ist offen, international und zweiphasig, adressiert werden Büros der Architektur, Stadt- und Freiraumplanung. Zwanzig Entwürfe sollen in die zweite Runde kommen, für deren Teams sind Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Für die nötige Verfahrenstransparenz ist gesorgt. Denn im Vergleich zur derzeit in Berlin häufig angewandten, schwer durchschaubaren Form des Werkstattverfahrens geht es hier um einen bei der Architektenkammer registrierten Wettbewerb nach RPW.
Die Worte in der Wettbewerbsauslobung sind sorgfältig gewählt: Man wolle „Optionen für eine behutsame Randbebauung auf dem Tempelhofer Feld“ prüfen, heißt es darin. Entwürfe seien gesucht, „die eine Bandbreite von nachhaltigen Nutzungen mit oder ohne eine behutsame Randbebauung abbilden“. Ziel sei es, „unterschiedliche Entwürfe zu erhalten, die das Potenzial des Tempelhofer Feldes ausschöpfen und gleichzeitig den vielfältigen Interessen der Berliner Bevölkerung gerecht werden.“
Interessant ist schließlich die Besetzung des Preisgerichts. Die Kopenhagener Stadtarchitektin Camilla van Deurs, Ulms Baubürgermeister Tim von Winning, die Bremer Senatsbaudirektorin Iris Reuther und ihre Berliner Amtskollegin Petra Kahlfeldt sowie die Zürcher Landschaftsarchitektin Maren Brakebusch und ihr Rotterdamer Fachkollege Peter Veenstra entscheiden aufseiten der Fachpreisrichter. Fünf Vertreter*innen der Themengruppen der Dialogwerkstatt bilden die Sachpreisrichtergruppe.
Was mit den Ergebnissen passiert, bleibt vage. Der Wettbewerb sei „Teil eines breiten Dialogprozesses, der die Öffentlichkeit in die Diskussion über die zukünftige Nutzung des Tempelhofer Feldes einbindet“, heißt es in der Präambel der Ausschreibung. Zur dritten und letzten Dialogwerkstatt am 12. und 13. Juli 2025 sollen die Entwürfe diskutiert und Empfehlungen für die Zukunft des Tempelhofer Feldes erarbeitet werden. Das Preisgericht der ersten Phase tagt am 21./22. Februar 2025. (fm)
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Luftaufnahme des Tempelhofer Feldes aus dem Jahr 2022, Foto: RealPixelStreet über Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Das in der Auslobung markierte Areal des Tempelhofer Feldes