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16.05.1997
Im Bundestag beschlossen: Neues Baugesetzbuch ab 1998
Opposition will im Bundesrat dagegen stimmen
Am 15. Mai 1997 beschloß der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der Opposition die Änderungen des Baugesetzbuches und des Raumordnungsgesetzes. Ziel ist, das Recht übersichtlicher und einfacher zu gestalten. Außerdem soll damit ein einheitliches Städtebaurecht für ganz Deutschland geschaffen werden. Künftig muß eine Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungspläne nicht mehr vom Regierungspräsidenten genehmigen lassen. Die Genehmigungspflicht für die Teilung von Grundstücken soll entfallen. Der Widerspruch gegen einen Bauantrag vom Nachbarn soll nach dem neuen Baugesetz keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Bestimmungen des Naturschutzgesetzes über Ausgleichsregelungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft werden im Baugesetzbuch übernommen. Bau- und Ausgleichsmaßnahmen werden dadurch räumlich und zeitlich getrennt. Die Opposition will im Bundesrat gegen das neue Baugesetz stimmen. Sie kritisierte die Einschränkung der Bürgerbeteiligung an der Planung, die Regelungen zum Naturschutz und die Lockerung der Vorschriften für das Bauen im Außenbereich. Lesen Sie im BauNetz die Rede zur Zweiten Lesung des BauROG im Deutschen Bundestag von Bauminister Klaus Töpfer.
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