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23.05.2023
Einfacher umbauen und nachverdichten
BAK schlägt Änderungen für Musterbauordnung vor
Wer im Sinne der nachhaltigen Entwicklung von Städten und Kommunen Bestand erhalten und nachverdichten will, braucht gesetzliche Regeln, die das ermöglichen. Dass die Bundesländer dahingehend ihre Bauordnungen überarbeiten müssen, steht seit langem auf der berufspolitischen Agenda. Bereits 2021 hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag den Plan formuliert, „das Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel zu novellieren, seine Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu können, Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung zu stärken...“
Damit das nun endlich vorankommt, hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) das Eröffnungswochenende der Architekturbiennale Venedig genutzt, um öffentlichkeitswirksam einen eigeninitiativ erarbeiteten Änderungsvorschlag der Musterbauordnung zu präsentieren. Am 19. Mai 2023 übergab Kammerpräsidentin Andrea Gebhard ein entsprechendes Papier an Bundesbauministerin Klara Geywitz, die vor Ort war, um unter anderem den Deutschen Pavillon zu eröffnen.
Dem Vorschlag nach sollen zum Beispiel Aufstockungen und Nutzungsänderung durch die Beibehaltung von Anforderungen der ursprünglichen Gebäudeklasse erleichtert und ein eigener Paragraf zum Bestand eingeführt werden. Weiterhin sieht er die Einführung des qualifizierten Freiflächenplans (QFP) zum Nachweis von Regenwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken vor. Auch Regelungen zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie grundsätzlich für Neubauten in einem bundeseinheitlichen Gebäuderessourcengesetz sind formuliert.
„Die neue Musterbauordnung schlägt überfällige Erleichterungen für Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau vor. Außerdem plädieren wir für eine Beibehaltung von Anforderungen aus der Entstehungszeit des Gebäudes im Bestand, wenn dies nicht allgemeinen Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht“, sagte Andrea Gebhard. Die Zeiten, in denen erhaltenswerter Bestand abgerissen wird, müssten endlich vorbei sein.
Der Vorschlag wurde von der BAK-Projektgruppe Umbauordnung (PG) unter Beteiligung aller 16 Architektenkammern der Länder erarbeitet. Ein Vorschlag des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) zum qualifizierten Freiflächenplan wurde weitgehend übernommen. Bis zur nächsten Bundesbauministerkonferenz im November bleiben den Ländern fünf Monate Zeit, sich mit den Änderungsvorschlägen zu befassen. (fm)
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Der deutsche Beitrag auf der Biennale in Venedig steht im Zeichen einer neuen Umbaukultur. Dass sich dies künftig auch in der Bauordnung abbilden muss bekräftigten die Gäste eines Empfangs neben den Giardini: Ralf Niebergall, Vizepräsident der BAK, Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, Anh-Linh Ngo und Juliane Greb, Co-KuratorInnen des Deutschen Pavillons „Open for Maintenance“, Klara Geywitz, Bundesbauministerin und Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK (v.l.n.r.)