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05.03.2021

Baustelle Chancengleichheit

Gender Pay Gap in der Architektur


Am Montag ist Internationaler Frauentag. Deshalb melden sich derzeit verstärkt Initiativen zu Wort, die die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern beenden wollen. Die Planer*innenszene gehört nicht unbedingt zu den Vorreitern in der Sache. Endlich scheint sich jedoch auch hier mehr zu bewegen.

Von Friederike Meyer

Es beginnt bei Namensänderungen. So nennt sich der BDA beispielsweise seit einiger Zeit „Bund Deutscher Architektinnen und Architekten“. Auch die ersten Architekturbüros ziehen nach, etwa Gruber + Popp Architekt:innen aus Berlin, die mit veränderter Bezeichnung Zeichen setzen möchten. Es geht weiter mit dem Festival Women in Architecture Berlin 2021, das im Juni erstmals stattfinden soll. Die Bewegung zeigt sich auch in der verschärften Diskussion um den Gender Pay Gap in der Architektur. Nicht zuletzt fällt der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit von Frauen und Männern – der Equal Pay Day – in diesem Jahr in Deutschland auf den 10. März und schafft zusätzliche Aufmerksamkeit für das Thema.

Zum ersten Mal hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) in diesem Jahr auf der Datenbasis ihrer zweijährlichen Befragung aller Kammermitglieder eine Sonderauswertung zu Gehalt, Geschlecht und Arbeitsplatzparametern erstellt. Die Gehaltsvergleiche von 9.355 angestellten Architekt*innen und Stadtplaner*innen zu ihren Gehältern im Jahr 2019 zeigten, dass es nach wie vor gravierende Unterschiede gibt. Da Frauen deutlich häufiger als Männer teilzeittätig sind, verglich man unter anderem Stundenlöhne statt Jahresgehälter. Während angestellte Architekten 2019 im Mittel 33 Euro pro Stunde erhielten, waren es bei den Architektinnen 28 Euro. Zum Teil erklärt sich die Gehaltslücke daraus, dass Frauen häufiger in Architektur- und Stadtplanungsbüros angestellt sind, während Männer häufiger in der gewerblichen Wirtschaft (etwa im Baugewerbe oder im Grundstücks- und Wohnungswesen) arbeiten, wo höhere Stundenlöhne gezahlt werden.

Die statistische Analyse zeigt aber deutlich, dass es am Arbeitsmarkt auch dann eine Gehaltslücke gibt, wenn sich Frauen und Männer in lohnrelevanten Merkmalen wie Arbeitsumfang, Berufserfahrung, Größe und Art des Arbeitgebers sowie Position im Unternehmen nicht unterscheiden. Außerdem bestätigt die Untersuchung: Frauen sind weiterhin deutlich seltener als Männer in leitender Funktion angestellt.

Für mehr Chancengleichheit setzt sich nicht nur die Projektgruppe Chancengleichheit der BAK ein. Architekt*innen und Bauingenieur*innen arbeiten inzwischen auch auf europäischer Ebene zusammen. Die vom Erasmus-Programm der Europäischen Union kofinanzierte Intitiative YesWePlan! verbindet Projektpartner*innen aus Deutschland, Frankreich, Österreich, Slowenien und Spanien mit dem Ziel, die Kluft zwischen den Geschlechtern im Bereich Architektur und Bauingenieurwesen zu schließen. Sie unterstützt Frauen durch Schulungs- und Beratungsprogramme und erarbeitet mit Hilfe von Länderanalysen, Best Practice Transfers und einem Career Tracking System Empfehlungen, die sich an Politik, Berufsvertretungen und Lehre richten.

Wegweisende Nachrichten kommen derweil von der EU-Kommission. Entsprechend einem gestern vorgelegten Vorschlag sollen Arbeitgeber*innen künftig zu mehr Lohntransparenz verpflichtet werden. Außerdem sollen Betroffene einfacher Zugang zu juristischen Mitteln bekommen, um sich aktiv gegen Ungleichbehandlung wehren zu können. „Gleiche Arbeit verdient gleiches Entgelt.“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Arbeitnehmerinnen müssten wissen, ob ihre Arbeitgeber sie fair behandeln. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten sie sich juristisch zur Wehr setzen können und das bekommen, was ihnen zusteht, so die Präsidentin weiter.

Dass theoretisch derzeit jede Einzelne juristisch durchsetzen muss, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, zeigt die ZDF-Investigativjournalistin Birte Meier. Im vergangenen Jahr hat sie vor dem Bundesarbeitsgericht erstritten, dass auch arbeitnehmerähnliche und freie Mitarbeiterinnen Auskünfte über die Gehälter ihrer Kolleg*innen erhalten dürfen – und dass das entsprechende EU-Recht, das in dieser Hinsicht für Frauen vorteilhafter ist, auch in Deutschland gilt. Was nach einem Detail klingt, ist ein riesiger Schritt für die Durchsetzung des Rechts auf angemessene Bezahlung und sollte jeder Frau Mut machen, aktiv zu werden.

Seit 2019 ist Berlin das einzige Bundesland, in dem der 8. März als gesetzlicher Feiertag gilt. Der nächste BauNetz-Newsletter erscheint deshalb erst am Dienstag!


Zum Thema:

Zum Thema erschien Baunetzwoche#497 „Wenn Frauen bauen“.


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