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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Erweiterung_von_AVP-Architekten_7471499.html

02.12.2020

Amtsgericht in Königs Wusterhausen

Erweiterung von AVP-Architekten


Ein Verbindungstrakt zwischen dem Amtsgericht Königs Wusterhausen und dem separaten Gefängnisbau war bereits vor ihrer Errichtung im Jahr 1913 konzipiert, doch mit dem Beschluss zur Umsetzung dauerte es bis ins Jahr 2004. Nach fünfjähriger Bauzeit eröffnete nun der erneuerte Gerichtskomplex nahezu zeitgleich mit dem wenige Autobahnkilometer nördlich davon gelegenen neuen Flughafen Berlin Brandenburg. Auch wenn Erweiterung und Sanierung unter der Federführung des Berliner Büros AVP-Architekten der städtebaulichen Anordnung ihrer ursprünglichen Konzeption folgt, ist diese deutlich umfangreicher angelegt. Ein Grund besteht darin, dass sich der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts um sämtliche Verfahren den neuen Flughafen betreffend vergrößerte.

Außerdem mussten die Planer den künftigen Einsatz elektronischer Verfahrensakte und Videokonferenztechniken sowie zeitgemäße Standards von Energieeffizienz, Bürgerfreundlichkeit und Barrierefreiheit berücksichtigen. Sie beantragten, dass die Anlage unter Denkmalschutz gestellt wird. Dafür wurden die beiden Bestandsgebäude auf die historisch bauzeitliche Kubatur zurückgebaut. Während zwischenzeitliche Überformungen abgebrochen wurden, musste die gesamte, von Holzschutzmitteln kontaminierte Dachkonstruktion neu gebaut werden. Somit blieb trotz umfangreicher innerer Erneuerungen das Erscheinungsbild der Anlage zur Schlossstraße weitestgehend erhalten.

Der Neubau verbindet nun die beiden Altbauten und nimmt im eingeschossigen Baukörper die drei größeren der insgesamt sieben neuen Gerichtssäle auf. Zudem bildet er drei Höfe aus: Einen Vorführhof, einen Außenbereich zum Zellenflügel  sowie einen tiefergelegten, begehbaren Freiraum zur Belichtung von Grundbuchamt und Archiv im Kellergeschoss. Aus Sicherheitsgründen war ein neuer Hauptzugang an der westlichen, der benachbarten Schlossanlage zugewandten Schauseite erforderlich. Er ist als eingeschossiger Vorbau ausformuliert und liegt zwischen dem Alt- und Neubau sowie zu ihrer Kontrolle in Sichtachse zur Zufahrt des Vorführhofs. (hn)

Fotos: Maro Niemann, Walter Vielain/AVP


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