- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
24.01.2020
Klagen, Urteile, Verfügungen
Der Streit um die Bauakademie geht weiter
Zum Stand der Dinge, von Florian Heilmeyer
Ob Florian Pronold seine Stelle als Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie antreten darf, bleibt weiter offen. Daran ändert auch das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts im zweiten Konkurrentenschutzverfahren am gestrigen Donnerstag nichts. Anders als die 45. Kammer des Gerichts, die bereits am 7. Januar zugunsten des Klägers Philipp Oswalt entschieden hatte, urteilte die 38. Kammer unter Richter Thomas Lakies am 23. Januar gegen den zweiten Kläger, der sich ebenfalls auf die Stelle beworben hatte.
Es geht in diesen Verfahren zunächst vorrangig um die juristische Frage, ob es sich bei der Stelle um ein „öffentliches Amt“ handelt. Wäre dies der Fall, müssten die Transparenzkriterien für die Vergabe öffentlicher Ämter Anwendung finden. Allerdings wurde die Bundesstiftung Bauakademie im Januar 2019 durch den Deutschen Bundestag als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet – und so pocht ihr Anwalt darauf, dass die Stiftung ein privater Arbeitgeber sei und daher die Stelle nach eigenem Ermessen besetzen darf. Diese Einschätzung teilte das Gericht, anders als die erste Entscheidung, die die Stelle als „öffentliches Amt“ bewertete.
Anders als die Bundesstiftung Baukultur ist die neue Bundesstiftung Bauakademie eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie hat allerdings ihren Sitz im Innenministerium, ihr Vorstand ist derzeit Ralf Poss, Ministerialdirigent im BMI. Sie wird – bis potente private Geldgeber gefunden sind – alleine von Staatsgeldern finanziert. Eine ihrer ersten Aufgaben ist es, einen Architektenwettbewerb sowie die anschließende Realisierung eines öffentlichen Bauprojektes mit immerhin 62 Millionen Euro Etat zu steuern. Die Stelle des Gründungsdirektors aber ist aufgrund der Rechtsform kein „öffentliches Amt“. Auf diese Ungereimtheiten wies auch das Gericht hin, betonte aber, dass darüber nicht zu befinden sei. Zu beurteilen sei lediglich, dass der Bundestag das Recht hatte, die Bundesstiftung nach bürgerlichem Recht aufzusetzen. Ob der Kläger gegen das Urteil in Berufung geht, ist noch nicht entschieden. An dem im ersten Verfahren verfügten Besetzungsstopp der Stelle ändert dieses zweite Urteil jedoch nichts.
Wie der Stiftungsrat mit diesen Urteilen und dem öffentlichen Protest gegen das Verfahren umgeht, wird sich kommende Woche zeigen. Dann soll eine außerordentliche Sitzung stattfinden. Zu erwarten ist, dass die Stiftung gegen das erste Urteil Berufung einlegen wird. Darüber hinaus deutete ihr Anwalt bereits an, dass Pronold trotz Besetzungsstopp als „kommissarischer Direktor“ eingesetzt werden kann, um den Zeitplan der Stiftungsziele nicht zu gefährden. Denn der Wettbewerb sollte ja in diesem Jahr noch durchgeführt werden und die juristischen Auseinandersetzungen könnten sich durch alle Instanzen noch lange hinziehen.
Florian Pronold geht derweil anwaltlich gegen seine Kritiker vor. Er hat mehrere strafbewehrte Unterlassungserklärungen wegen angeblich „unwahrer Tatsachenbehauptungen“ eingefordert, vom Spiegel, von einem Politiker der AfD und von frei04-publizistik, den Herausgebern des Architekturmagazins Marlowes, wo der Offene Brief veröffentlicht wurde. Auf Twitter und in Interviews spricht er von „fake news“ und „falschen Tatsachenbehauptungen“, mit denen die mehr als 600 Unterzeichner des Offenen Briefs „hinters Licht geführt“ worden seien. Im Kern verlangt er, dass nicht mehr behauptet werden dürfe, er sei für das neue Amt nicht qualifiziert. Im Gespräch mit der Berliner Zeitung sagte er: „Außerdem kenne ich kaum jemanden, der die nationale Baupolitik so stark beeinflusst hat – auch das ist neben vielen anderen Punkten in der Ausschreibung gefordert – etwa im Baugesetzbuch oder in der Städtebauförderung wie ich.“
Frei04 publizistik hat es abgelehnt, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und muss sich nun auf einen Rechtsstreit mit Pronolds Anwälten vorbereiten, den sie sich eigentlich kaum leisten kann. Um die zu erwartenden Kosten zu decken, wurde am 21. Januar ein Spendenaufruf veröffentlicht, womit eine weitere Auswirkung im Streit um die Bauakademie deutlich wird: Über seine Anwälte droht der designierte Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie den Herausgebern eines seit vielen Jahren den Architekturdiskurs tragenden Mediums mit einem Rechtsstreit, der dessen Existenz bedroht. So viel zum Thema Baukultur.
Dabei wollte Pronold doch ein diplomatischer Direktor sein, ein politisch versierter Moderator, der alle Beteiligten an einen Tisch bringt, dem die Bauakademie eine wahre „Herzensangelegenheit“ sei. Nun klagt auch noch ein weiterer Unterzeichner des Offenen Briefs direkt gegen Pronold um gerichtlich feststellen zu lassen, dass alle Argumente der Kritik im Brief vollumfänglich durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Pressemitteilung der Kanzlei attestiert Pronold ein „gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit einer kritischen Öffentlichkeit“, was ihn als Direktor „völlig ungeeignet erscheinen“ lässt.
Wie er denn die „aufgebrachten Architekten“ wieder beruhigen wolle, fragten ihn die Kollegen vom Spiegel. Pronolds Antwort: „Vielleicht ist es wie mit meiner Frau. Die hat einmal in ihrem Leben FDP gewählt, weil sie so entsetzt über mich war. Als ihr Wahlkreisabgeordneter hatte ich damals das Mitgliederbegehren gegen ihren Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der Agenda 2010 mitinitiiert. Da fand sie mich furchtbar. Jetzt sind wir seit über sieben Jahren zusammen, seit zwei Jahren glücklich verheiratet. Sie sehen, auch aus schwierigen Prozessen, die vielleicht auch darauf beruhen, dass man sich gegenseitig nicht so gut kennt, kann noch eine innige Liebe werden.“ Ob er seiner Frau auch zwischenzeitlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung schickte, verriet er dabei nicht.
Der Autor ist Unterzeichner des Offenen Briefs und war 2017 einer der Verfasser der Zehn Thesen zur Bauakademie.
Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag wurde am 28. Januar korrigiert. In einer früheren Version hieß es: „Florian Pronold geht derweil anwaltlich gegen seine Kritiker vor. Er hat mehrere Unterlassungsklagen verschickt, gegen den Spiegel, einen Politiker der AfD und gegen das Architekturmagazin Marlowes, auf dem der Offene Brief veröffentlicht wurde.“ ... „Das Online-Magazin Marlowes hat es abgelehnt, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und muss sich nun auf einen Rechtsstreit mit Pronolds Anwälten vorbereiten, den sich die nicht gewinnorientierte Webseite eigentlich kaum leisten kann.“... „Der designierte Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie zieht ein seit vielen Jahren den Architekturdiskurs tragendes Medium in einen Rechtsstreit, der dessen Existenz bedroht“
Ob Florian Pronold seine Stelle als Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie antreten darf, bleibt weiter offen. Daran ändert auch das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts im zweiten Konkurrentenschutzverfahren am gestrigen Donnerstag nichts. Anders als die 45. Kammer des Gerichts, die bereits am 7. Januar zugunsten des Klägers Philipp Oswalt entschieden hatte, urteilte die 38. Kammer unter Richter Thomas Lakies am 23. Januar gegen den zweiten Kläger, der sich ebenfalls auf die Stelle beworben hatte.
Es geht in diesen Verfahren zunächst vorrangig um die juristische Frage, ob es sich bei der Stelle um ein „öffentliches Amt“ handelt. Wäre dies der Fall, müssten die Transparenzkriterien für die Vergabe öffentlicher Ämter Anwendung finden. Allerdings wurde die Bundesstiftung Bauakademie im Januar 2019 durch den Deutschen Bundestag als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet – und so pocht ihr Anwalt darauf, dass die Stiftung ein privater Arbeitgeber sei und daher die Stelle nach eigenem Ermessen besetzen darf. Diese Einschätzung teilte das Gericht, anders als die erste Entscheidung, die die Stelle als „öffentliches Amt“ bewertete.
Anders als die Bundesstiftung Baukultur ist die neue Bundesstiftung Bauakademie eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie hat allerdings ihren Sitz im Innenministerium, ihr Vorstand ist derzeit Ralf Poss, Ministerialdirigent im BMI. Sie wird – bis potente private Geldgeber gefunden sind – alleine von Staatsgeldern finanziert. Eine ihrer ersten Aufgaben ist es, einen Architektenwettbewerb sowie die anschließende Realisierung eines öffentlichen Bauprojektes mit immerhin 62 Millionen Euro Etat zu steuern. Die Stelle des Gründungsdirektors aber ist aufgrund der Rechtsform kein „öffentliches Amt“. Auf diese Ungereimtheiten wies auch das Gericht hin, betonte aber, dass darüber nicht zu befinden sei. Zu beurteilen sei lediglich, dass der Bundestag das Recht hatte, die Bundesstiftung nach bürgerlichem Recht aufzusetzen. Ob der Kläger gegen das Urteil in Berufung geht, ist noch nicht entschieden. An dem im ersten Verfahren verfügten Besetzungsstopp der Stelle ändert dieses zweite Urteil jedoch nichts.
Wie der Stiftungsrat mit diesen Urteilen und dem öffentlichen Protest gegen das Verfahren umgeht, wird sich kommende Woche zeigen. Dann soll eine außerordentliche Sitzung stattfinden. Zu erwarten ist, dass die Stiftung gegen das erste Urteil Berufung einlegen wird. Darüber hinaus deutete ihr Anwalt bereits an, dass Pronold trotz Besetzungsstopp als „kommissarischer Direktor“ eingesetzt werden kann, um den Zeitplan der Stiftungsziele nicht zu gefährden. Denn der Wettbewerb sollte ja in diesem Jahr noch durchgeführt werden und die juristischen Auseinandersetzungen könnten sich durch alle Instanzen noch lange hinziehen.
Florian Pronold geht derweil anwaltlich gegen seine Kritiker vor. Er hat mehrere strafbewehrte Unterlassungserklärungen wegen angeblich „unwahrer Tatsachenbehauptungen“ eingefordert, vom Spiegel, von einem Politiker der AfD und von frei04-publizistik, den Herausgebern des Architekturmagazins Marlowes, wo der Offene Brief veröffentlicht wurde. Auf Twitter und in Interviews spricht er von „fake news“ und „falschen Tatsachenbehauptungen“, mit denen die mehr als 600 Unterzeichner des Offenen Briefs „hinters Licht geführt“ worden seien. Im Kern verlangt er, dass nicht mehr behauptet werden dürfe, er sei für das neue Amt nicht qualifiziert. Im Gespräch mit der Berliner Zeitung sagte er: „Außerdem kenne ich kaum jemanden, der die nationale Baupolitik so stark beeinflusst hat – auch das ist neben vielen anderen Punkten in der Ausschreibung gefordert – etwa im Baugesetzbuch oder in der Städtebauförderung wie ich.“
Frei04 publizistik hat es abgelehnt, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und muss sich nun auf einen Rechtsstreit mit Pronolds Anwälten vorbereiten, den sie sich eigentlich kaum leisten kann. Um die zu erwartenden Kosten zu decken, wurde am 21. Januar ein Spendenaufruf veröffentlicht, womit eine weitere Auswirkung im Streit um die Bauakademie deutlich wird: Über seine Anwälte droht der designierte Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie den Herausgebern eines seit vielen Jahren den Architekturdiskurs tragenden Mediums mit einem Rechtsstreit, der dessen Existenz bedroht. So viel zum Thema Baukultur.
Dabei wollte Pronold doch ein diplomatischer Direktor sein, ein politisch versierter Moderator, der alle Beteiligten an einen Tisch bringt, dem die Bauakademie eine wahre „Herzensangelegenheit“ sei. Nun klagt auch noch ein weiterer Unterzeichner des Offenen Briefs direkt gegen Pronold um gerichtlich feststellen zu lassen, dass alle Argumente der Kritik im Brief vollumfänglich durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Pressemitteilung der Kanzlei attestiert Pronold ein „gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit einer kritischen Öffentlichkeit“, was ihn als Direktor „völlig ungeeignet erscheinen“ lässt.
Wie er denn die „aufgebrachten Architekten“ wieder beruhigen wolle, fragten ihn die Kollegen vom Spiegel. Pronolds Antwort: „Vielleicht ist es wie mit meiner Frau. Die hat einmal in ihrem Leben FDP gewählt, weil sie so entsetzt über mich war. Als ihr Wahlkreisabgeordneter hatte ich damals das Mitgliederbegehren gegen ihren Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der Agenda 2010 mitinitiiert. Da fand sie mich furchtbar. Jetzt sind wir seit über sieben Jahren zusammen, seit zwei Jahren glücklich verheiratet. Sie sehen, auch aus schwierigen Prozessen, die vielleicht auch darauf beruhen, dass man sich gegenseitig nicht so gut kennt, kann noch eine innige Liebe werden.“ Ob er seiner Frau auch zwischenzeitlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung schickte, verriet er dabei nicht.
Der Autor ist Unterzeichner des Offenen Briefs und war 2017 einer der Verfasser der Zehn Thesen zur Bauakademie.
Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag wurde am 28. Januar korrigiert. In einer früheren Version hieß es: „Florian Pronold geht derweil anwaltlich gegen seine Kritiker vor. Er hat mehrere Unterlassungsklagen verschickt, gegen den Spiegel, einen Politiker der AfD und gegen das Architekturmagazin Marlowes, auf dem der Offene Brief veröffentlicht wurde.“ ... „Das Online-Magazin Marlowes hat es abgelehnt, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und muss sich nun auf einen Rechtsstreit mit Pronolds Anwälten vorbereiten, den sich die nicht gewinnorientierte Webseite eigentlich kaum leisten kann.“... „Der designierte Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie zieht ein seit vielen Jahren den Architekturdiskurs tragendes Medium in einen Rechtsstreit, der dessen Existenz bedroht“
Kommentare:
Kommentare (13) lesen / Meldung kommentieren
Kann das Amt als Gründungsdirektor der Bauakademie vorerst nicht antreten: Florian Pronold hier auf der Regierungsbank im Deutschen Bundestag 2019