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10.09.2019

Regelwerk für Höhenwachstum

Berliner Senat stellt Kurzfassung des Hochhausleitbildes vor


Wie sollten Hochhäuser beschaffen sein, um einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft zu bieten? Um Antworten auf diese Frage geben zu können, erarbeitet der Berliner Senat aktuell ein Hochhausleitbild. Gestern Abend wurde eine Kurzfassung des Leitbildes der Öffentlichkeit vorgestellt.

Von Diana Artus


Das Bürgerinformationsbüro Stadtwerkstatt war trotz strömenden Regens bis zum letzten Platz gefüllt, als Senatsbaudirektorin Regula Lüscher das umfangreiche Programm des öffentlichen Informations- und Dialogabends vorstellte. Sie ging dabei auf die Grundsätze und den politischen Auftrag des Hochhausleitbildes ein, dessen Erstellung die rot-rot-grüne Landesregierung 2016 in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen hatte. Klargewesen sei von Anfang an: Um Bodenspekulation zu vermeiden, ist kein konkreter Gebietsplan, sondern ein allgemeingültiger Rahmen der Qualitätssicherung für zukünftige Hochhausvorhaben zu artikulieren. Dabei gelte das Motto: „Die gemischte Stadt muss auch in der Vertikalität fortgeführt werden“ – Multifunktionalität, Kompensation, Partizipation und ein Mehrwert für alle sollen sichergestellt werden. Seit gestern liegt nun der Entwurf einer Kurzfassung vor, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter Einbeziehung der Bezirke erarbeitet hat.

Präsentation und Palodium

Schon 2017 wurde öffentlich diskutiert, wie ein solches Leitbild aussehen könnte – inzwischen hat es Gestalt angenommen. Diese wurde von Anina Böhme vom Referat Innere Stadt und Hauptstadtangelegenheiten näher erläutert. Im Mittelpunkt stehen zehn Planungsgrundsätze und ein beispielhafter Planungsprozess, der vier klar begrenzte Phasen umfasst. Die wichtigsten Vorgaben: Die Funktionsmischung von Gewerbe/Arbeiten und Wohnen bei Bauten über 60 Metern, wobei die jeweilige Hauptnutzung höchstens 70 Prozent der Fläche beanspruchen soll, und eine öffentliche Zugänglichkeit von Erd- und Dachgeschoss. Die künftigen Hochhäuser sollen keine exklusiven, homogenen Raumschiffe sein, sondern allen Bürger*innen neue Perspektiven auf die Stadt eröffnen. Darüber hinaus definiert das Leitbild eine Checkliste der Prüf- und Ausschlusskriterien für die Standortwahl. Anwendung finden soll es bei allen Neubauvorhaben, die den gebietsprägenden Höhenmaßstab um mehr als 50 Prozent übersteigen, im Regelfall mit Berliner Traufhöhe wäre das ab einer Höhe von 35 Metern.

Am Anschluss daran wurde der Abend sehr komplex: Ein sogenanntes Palodium stand auf dem Programm, eine Mischung aus Podiumsdiskussion und Caféhauspalaver. Auf dem Podium: Senatorin Katrin Lompscher, der Münchner Architekt, Stadtplaner und Mitglied des Baukollegiums Andreas Garkisch und Thomas Bestgen, geschäftsführender Gesellschafter der UTB-Gruppe, eine Projekmanagement- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft. Nachdem sie sich in kurzen Schlaglichtern zu den Themen Partizipation, Multifunktionalität sowie Umsetzung und Wirtschaftlichkeit geäußert hatten, wurde mit der Partizipation gleich Ernst gemacht, und das Publikum war am Zug. In acht kleineren Gruppen diskutierten die Anwesenden, unter ihnen viele vom Fach, eine halbe Stunde über das Gehörte und notierten Fragen an das Podium.

Input für den Senat


Beim abschließenden Dialog zeigte sich: Grundsätzlich kommt der Leitbild-Entwurf gut an, Standortoffenheit und Einzelfallprüfungen werden begrüßt, doch es gibt noch etliche Unklarheiten hinsichtlich der Umsetzung. Wie sind die Zeithorizonte des Planungsprozesses, werden angesichts der umfangreichen Qualitätssicherung, der Baukosten und der hohen partizipatorischen Anforderungen dann überhaupt mehr Hochhäuser gebaut? Können die geplanten gemeinnützigen Flächen zufriedenstellend und wirtschaftlich betrieben werden, wie werden geeignete Träger gefunden? Wie sieht die Beteiligung im Planungsprozess konkret aus, auf welche Weise werden die Nachbarschaften mitgenommen? Funktioniert die Schnittstelle Senat/Bezirk? Besteht die Gefahr eines „Windhundprinzips“ in bestimmten Gebieten? Und – für viele der Anwesenden ein besonders interessanter Punkt – gilt das Leitbild auch für bereits bestehende Bauten, die saniert oder umgenutzt werden? Das sei eine schwierige Frage, bei der noch keine Einigkeit bestehe, so Regula Lüscher, und Katrin Lompscher ergänzt: „Die Praxis wird es zeigen.“

Viel Input also für die Senatsverwaltung, die alle Fragen in die weitere Bearbeitung des Leitbilds einbeziehen will. Bis Ende dieses Jahres soll es verabschiedet werden. „Das ist das Gute an einem Leitbild“, beschließt Regula Lüscher den Abend, „es ist kein Bebauungsplan. Es geht darum, die Augenhöhe zu setzen, auf der wir uns bewegen.“ Wer seine Meinung dazu einbringen will, kann dies bis zum 11. Oktober im Rahmen einer Onlineumfrage tun.


Zum Thema:

www.stadtentwicklung.berlin.de


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Kommentare:
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Größtenteils flach: In Berlins Mitte überragen bisher nur wenige Bauten die einheitliche Traufhöhe von 22 Metern.

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Mini-Skyline am Potsdamer Platz: Die Hauptstadt soll mehr Hochhäuser bekommen, ein Hochhausleitbild dabei die Maßstäbe setzen.

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Planungsgrundsätze des Berliner Hochhausleitbildes

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Am 9. September 2019 wurde öffentlich darüber diskutiert.

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