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08.06.1999
BAK gegen Bachelors
Bundesarchitektenkammer lehnt neue Studienabschlüsse ab
Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer (BAK) hat auf seiner Sitzung am 1. Juni 1999 in Berlin beschlossen, daß Absolventen mit einem Bachelor-Abschluß in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Städtebau nicht in die Architektenlisten der Kammern eingetragen werden und damit nicht das Recht auf die entsprechenden Berufsbezeichnungen erwerben können.
In einer Erklärung vom 7. Juni 1999 teilt die BAK mit, daß Hochschulabsolventen mit Bachelorgrad nach der EU-Richtlinie nicht die Voraussetzungen für einen berufsqualifizierenden Abschluß erfüllen. Im Hinblick auf die Verantwortung bei der Ausübung des Architektenberufs sei der Nachweis eines mindestens vierjährigen Studiums mit einem anerkannten Diplom oder einem vergleichbaren Abschluß erforderlich. Kürzere Studienzeiten führen nach Ansicht des Vorstandes der BAK nicht zu der erforderlichen beruflichen Kompetenz, die von Bauherren und der Öffentlichkeit von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsplanern und Stadtplanern vorausgesetzt wird. Ein Arbeitsmarkt für Absolventen mit Bachelorgrad sei deshalb auch in Zukunft nicht vorhanden, heißt es.
BauNetz-Meldungen über Stellungnahmen der Bayerischen Architektenkammer vom 1. 4. 1999 und des BDB vom 12. 4. 1999 zum gleichen Thema.
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