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03.07.1998
Mehr Sicherheit oder mehr Bürokratie?
Neue Baustellenverordnung in Kraft
Am 1. Juli 1998 ist eine neue Baustellenverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung ist die Umsetzung einer bereits 1992 erlassenen EU-Richtlinie über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Diese EU-Richtlinie wurde in der Bundesrepublik in der Vergangenheit nicht in deutsches Recht umgesetzt, da es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern bereits eine Arbeitsschutzverordnung gibt. Kritiker der Baustellenverordnung - insbesondere die Architektenkammern - sahen einen Widerspruch in den neuen Verpflichtungen für den Bauherrn, die dem Bestreben, Verfahren zu vereinfachen entgegenstünden. Außerdem wird befürchtet, daß sich die Baukosten durch die nun vorgeschriebenen Maßnahmen weiter erhöhen.
Die neue Verordnung sieht vor, daß der Bauherr bei der zuständigen Behörde eine Vorankündigung über Art und Umfang der Baumaßnahmen einreicht und einen Sicherheitskoordinator einsetzt, der einen Sicherheits- und Gesundheitsplan ausarbeitet und die Einhaltung koordiniert und überwacht.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die neue Baustellenverordnung im originalen Wortlaut auf ihrer Website veröffentlicht.
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