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05.02.1998
Rückgabe retour
Hertie verliert Rechtsstreit um Leipziger Platz in Berlin
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin wird Hertie das ehemalige Wertheim-Grundstück am Leipziger Platz nicht zurückbekommen. Die Rechtssprechung gab damit dem jüngsten Besitzer, der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft (TLG) Recht, die gegen einen Bescheid des Landesamtes für Offene Vermögensfragen (LAROV) 1991 Klage erhob. Der Bescheid berechtigte seinerzeit den Kaufhaus-Konzern Rückforderungen zu stellen. Hertie interpretierte dies bereits als Rückgabe-Bescheid. Das prominente Grundstück gehört zur sogenannten Liste 3. Mit Hochdruck werden jetzt aussichtsreiche Rückgabeansprüche der Jewish Claims Conference bearbeitet. Auf dem Areal beabsichtigt das Münchner Immobilen-Paar Kottmair zu bauen.
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