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23.01.1998
Berliner Bauarbeiter sollen nicht arbeitslos bleiben
Widerstand gegen Neuordnung der Vergabepraxis am Bau
Berlins Bausenator Jürgen Klemann muß mit Widerstand des Bundeskartellamts und des Landesrechnungshofs gegen seinen jüngsten Vorstoß zur Vereinfachung von Bauausschreibungen rechnen. Klemann hatte vorgeschlagen, Bauleistungen der öffentlichen Hand in Berlin künftig nur noch ab einem Auftragswert von über einer Million DM auszuschreiben. Für alle anderen Aufträge sollten bevorzugt Firmen aus der Region direkt beauftragt werden. Momentan liegt der Schwellenwert bei 200.000 Mark; er war erst vor zwei Jahren von zuvor 400.000 Mark gesenkt worden. Damit sollte damals gegen Korruption und Preisabsprachen vorgegangen werden.
Nach Recherchen der „taz“, die in der Ausgabe vom 23. Januar 1998 veröffentlicht wurden, sprechen sich sowohl das Bundeskartellamt als auch der Landesrechnungshof gegen Klemanns Vorschlag aus. Das Kartellamt moniert, daß über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge keine Strukturpolitik (zugunsten der Baufirmen der Region) gemacht werden dürfe. Der Landesrechnungshof befürchtet Preiserhöhungen um 30 bis 50 Prozent für den Fall, daß Klemanns Vorstoß umgesetzt wird.
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