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15.11.2007
Mit Tempo 30
Baurecht für Dresdener Waldschlösschenbrücke
Der Bau der umstrittenen Waldschlösschenbrücke in Dresden kann weitergehen: Am 14. November hob das sächsischen Oberverwaltungsgericht einen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts vom August 2007 auf: Um eine seltene, dort lebendende Fledermaus, die „Kleine Hufeisennase“, zu schützen, hatte das Gericht im August 2007 entschieden, dass die geplante Elbüberquerung in Dresden nicht gebaut werden könne.
Jetzt besteht Baurecht, das sofort umgesetzt werden kann. Zugleich verlangten die Richter jedoch, dass auf der vierspurigen Brücke bei Fertiggstellung in den Abend- und Nachstunden nur Tempo 30 gefahren werden dürfte.
Den Wettbewerb für die Brücke hatte im Jahr 1997 das Berliner Büro der Ingenieure Eisenloffel und Sattler zusammen mit den Architekten Kolb und Ripke gewonnen (siehe BauNetz-Meldung zum Wettbewerbsentscheid von 1997). Nach ihrem Entwurf sollte die Brücke bei einer Gesamtlänge von 636 Metern, im mittleren Teil aus zwei 135 Meter langen Stahlbögen bestehen, 26 Meter hoch und 29 Meter breit sein.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bedeutet, dass der Dresdner Bürgerentscheid – der im Februar 2005 zugunsten des Projekts ausfiel – als wichtiger eingestuft wird als die Entscheidung der Welterbekonvention der Unesco: Wenn die Waldschlösschenbrücke über das Elbtal gebaut wird, kann der erst im Jahr 2004 verliehene Weltkulturerbe-Status der Stadt Dresden aberkannt werden.
Die Grünen im Stadtrat kündigten den Gang vor das sächsische Verfassungsgericht an. Die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wird voraussichtlich bis zum Jahr 2009 in einem Hauptsacheverfahren endgültig geklärt.
Das Regierungspräsidium kündigte an innerhalb der nächsten zwei Wochen Baustellen an beiden Elbufern einzurichten.
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