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13.02.2007
Nach russischen Regeln
Statische Unstimmigkeiten bei Mariinskij-II-Entwurf zweifelhaft
Der Bauherr des neuen Mariinskij-Theaters II in St. Petersburg hatte Ende Dezember 2006 die Planungsarbeiten des Architekten Dominique Perrault und seines internationalen Planungsteam gestoppt. Als Grund wurde das „negative Gutachten“ zum Projekt der Staatsexpertise genannt, die Planer wurden in verschiedenen Medien einer diffusen Unfähigkeit beschuldigt. Der Vertrag wurde gekündigt und wird nun an russische Firmen vergeben. Perrault war u. a. aus Protest darüber aus dem Projekt ausgestiegen (siehe BauNetz-Meldung vom 30. Januar 2007)
Der Architekt Dominique Perrault erklärt nun in der Pressemitteilung zu seinem Ausstieg, das das an der Beurteilung der praktischen Umsetzbarkeit von Perraults Entwurfs beteiligte Moskauer Institut TSNIISK, das auf Metallkonstruktionen spezialisiert ist, zu dem Schluss gekommen war, dass die erarbeiteten „Lösungen für die Konstruktion der ‚Golden Shell‘ sowie die Berechnungen dazu den Bauvorschriften entsprechen und als Grundlage für die Werkplanung dienen können.“
Einige russische Medien behaupteten dennoch, es habe Unstimmigkeiten in der statischen Bearbeitung des Projektes gegeben. Das mit der Tragwerksplanung der Gebäudehülle (Golden Shell) beauftragte Frankfurter Ingenieurbüro Bollinger+Grohmann weist in seiner jüngsten Pressemitteilung auf die tatsächlichen Sachverhalte hin:
„Seit März 2006 hat das Team an einer verkleinerten Version des Wettbewerbsentwurfs gearbeitet, der zur Genehmigung und Ausführung gebracht werden sollte. Die bei der Genehmigungsbehörde eingereichte Planung entspricht in allen Teilen den russischen Vorschriften, wozu es eine enge Zusammenarbeit mit einem zusätzlich beauftragten russischen Planungsinstitut gab.
Von diesem Institut wurden die Ergebnisse der Berechnungen der Golden Shell in einer unabhängigen Vergleichsrechnung überprüft und offiziell bestätigt. Parallel zu dieser Planung nach russischen Vorschriften wurde von Bollinger+Grohmann sichergestellt, dass die erarbeitete Konstruktion in allen Bereichen auch westeuropäischen Sicherheitsstandards entspricht.
Eine offizielle Stellungnahme der zuständigen russischen Behörde erfolgte am 25. Dezember 2006 mit einer Liste von Bemerkungen und Empfehlungen, von welchen sich drei auf die Konstruktion der Golden Shell beziehen. Es handelt sich dabei um sehr einfach zu klärende Details. Es gab seitens der russischen Behörden zuvor keinerlei Hinweis auf eventuelle Unstimmigkeiten, so dass die geäußerte Kritik an den statischen Unterlagen nicht nachvollzogen werden kann.“
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